Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt die Abrechnung zahnärztlicher Privatleistungen. Sie ermöglicht Zahnärzten eine deutlich höhere Vergütung als die BEMA-Kassenabrechnung, bringt aber auch Anforderungen an Aufklärung, Dokumentation und Haftung mit sich.
Das Wichtigste auf einen Blick
- GOZ-Abrechnung erzielt im Schnitt 2 bis 3-mal höhere Erlöse je Behandlung als BEMA
- Vollständige Aufklärung und schriftlicher Behandlungsvertrag sind Pflicht vor GOZ-Behandlungen
- Umstrittene Steigerungssätze können zu Erstattungsstreitigkeiten mit Patienten-PKV führen
Ausführliche Antwort
Die GOZ 2012 (aktuelle Fassung) gibt für jede zahnärztliche Leistung einen Punktwert und einen Schwellenwert von 2,3-fach vor. Bei besonderem Aufwand kann bis zum 3,5-fachen Satz abgerechnet werden, was dann schriftlich begründet werden muss. Bei der Implantologie, der hochwertigen Prothetik und ästhetischen Zahnmedizin entstehen so Honorare, die deutlich über GKV-Vergütungen liegen.
Ein Vorteil der GOZ-Abrechnung ist die wirtschaftliche Attraktivität: Zahnarztpraxen mit hohem Privatanteil erzielen Jahresumsätze von 600.000 bis 1,5 Millionen Euro. Privatpatienten akzeptieren höhere Preise für individuelle Behandlungsplanung und hochwertige Materialien. Nachteil: Der administrative Aufwand steigt mit dem erforderlichen Heil- und Kostenplan, der schriftlichen Aufklärung und der Abrechnung.
Problematisch sind Fälle, in denen Patienten nachträglich die GOZ-Rechnung anzweifeln oder die PKV die Erstattung verweigert. Ärzte, die nicht korrekt aufgeklärt haben, riskieren Rückforderungen und Haftungsklagen. Eine ordnungsgemäße Dokumentation des Aufklärungsgesprächs ist daher unverzichtbar.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Zahnarztpraxen mit hohem Privatanteil sollten ihre Berufshaftpflicht auf ausreichend hohe Deckungssummen prüfen, da GOZ-Behandlungen im Schadenfall kostspielig werden können. Ärzteversichert analysiert den passenden Haftpflichtschutz für Zahnarztpraxen mit Privat- und Kassenmix.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – GOZ-Kommentar
- PKV-Verband – GOZ-Erstattung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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