Die Bewertung einer Zahnarztpraxis beim Kauf oder Verkauf folgt etablierten Methoden, die sich 2026 durch neue steuerrechtliche Bewertungsvorgaben und veränderte Marktbedingungen weiterentwickeln. Wer kauft oder verkauft, sollte die aktuelle Rechtslage kennen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ertragswertverfahren bleibt Standard, aber Kapitalisierungsfaktoren wurden 2025/2026 angepasst
  • Goodwill (immaterieller Praxiswert) wird bei Zahnärzten oft mit dem 0,5 bis 1,5-fachen des Jahresumsatzes bewertet
  • Steuerrechtliche Bewertung nach § 11 BewG für Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde reformiert

Ausführliche Antwort

Die Praxisbewertung einer Zahnarztpraxis orientiert sich an zwei Hauptkomponenten: dem Substanzwert (Geräte, Einrichtung, Lagerbestand) und dem Goodwill (Patientenstamm, Ruf, Standort). Das Ertragswertverfahren berechnet den Goodwill aus dem nachhaltig erzielbaren Jahresgewinn, multipliziert mit einem Kapitalisierungsfaktor (typisch 1,5 bis 3,0). Die Bundesärztekammer und die Bundeszahnärztekammer haben 2024/2025 aktualisierte Bewertungshinweise herausgegeben.

Für 2026 relevant: Das Bundesfinanzministerium hat die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen für steuerliche Zwecke (Erbschaft- und Schenkungsteuer) nach § 11 BewG und dem vereinfachten Ertragswertverfahren überarbeitet. Die Kapitalisierungszinssätze wurden angepasst, was die steuerliche Bewertung und damit Erbschaftsteuerbelastungen verändert. Praxen mit hohem Goodwill können höher bewertet werden, was zu höherer Erbschaftsteuer führt.

Für den Praxisübernahme-Markt gilt: Steigende Zinsen 2022 bis 2024 haben Finanzierungskosten erhöht, was die Zahlungsbereitschaft von Käufern für höhere Goodwill-Anteile dämpft. Praxen mit moderner Ausstattung und digitalem Patientenstamm erzielen bessere Preise.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Bei Praxisübergabe und -übernahme entstehen erhebliche versicherungsrechtliche Fragen: Wer haftet für Altfälle? Ärzteversichert berät Zahnärzte bei der Übergabe zu Berufshaftpflicht-Übergangslösungen und stellt sicher, dass keine Haftungslücken entstehen.

Quellen und weiterführende Informationen

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