Die Bewertung einer Zahnarztpraxis beim Kauf oder Verkauf erfordert eine systematische Analyse von Ertragswert, Substanzwert und ideellem Wert (Goodwill). Wer die gängigen Bewertungsverfahren kennt, verhandelt auf Augenhöhe.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Ertragswert (modifiziertes Ertragswertverfahren der KZÄBV) ist das Standardverfahren
  • Praxiswert = Substanzwert + Goodwill (Patientenstamm, Standort, Mitarbeiter)
  • Unabhängige Gutachter der Kassenzahnärztlichen Vereinigung empfehlenswert

Ausführliche Antwort

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) empfiehlt das modifizierte Ertragswertverfahren für die Praxisbewertung. Dabei wird der nachhaltig erzielbare Jahresüberschuss der letzten drei bis fünf Jahre normiert (Bereinigung um nicht-praxisübliche Aufwendungen und Einnahmen) und mit einem Kapitalisierungsfaktor multipliziert, der in der Regel zwischen 1 und 3 liegt.

Der Substanzwert umfasst alle Praxisgegenstände (Behandlungseinheiten, Röntgenanlage, Sterilisationsgeräte, CAD/CAM-Systeme) zum Wiederbeschaffungswert abzüglich Abschreibungen. Der Goodwill spiegelt den ideellen Wert des Patientenstamms, des Standorts, der Mitarbeiterqualifikation und der lokalen Bekanntheit wider. In der Regel liegt der Goodwill bei 20 bis 40 Prozent des Gesamtwertes einer gut laufenden Zahnarztpraxis.

Typische Fehler bei der Praxisbewertung: zu kurze Ertragslage zugrunde legen (nur Coronajahre), Reinvestitionen nicht berücksichtigen, Mitarbeiterrisiken (Kündigung von Schlüsselpersonal) nicht bewerten. Käufer sollten immer einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Beim Praxiskauf ist neben der Bewertung auch die Überprüfung aller laufenden Versicherungsverträge wichtig. Ärzteversichert hilft Zahnärzten, beim Praxiskauf den Versicherungsschutz nahtlos zu übernehmen oder zu optimieren.

Quellen und weiterführende Informationen

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