Die Gründung einer Zahnarztpraxis gehört zu den größten unternehmerischen Entscheidungen im Leben eines Zahnarztes. Investitionskosten von 300.000 bis über 800.000 Euro sind realistisch, und der erste Weg zur KZV, zur Bank und zum Steuerberater muss gut vorbereitet sein. Erfahrungsberichte zeigen, dass Planung, ein solides Netzwerk und eine realistische Kalkulation über Erfolg oder Scheitern entscheiden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Neugründung oder Praxisübernahme: Übernahmen amortisieren sich oft schneller, weil Patientenstamm und Team vorhanden sind
- Finanzierungsvolumen: typisch 400.000 bis 700.000 Euro, davon 20 Prozent Eigenkapital empfohlen
- Zulassung bei der KZÄV und Bedarfsplanung prüfen, bevor Räume angemietet werden
Ausführliche Antwort
Erfahrene Praxisgründer empfehlen als ersten Schritt die Bedarfsplanung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZÄV) zu analysieren: In versorgten Gebieten ist eine Zulassung als Vertragszahnarzt eingeschränkt möglich. In unterversorgten Gebieten winken Förderprogramme der KZV mit Zuschüssen von bis zu 50.000 Euro für Niederlassungen auf dem Land. Die KZÄV berät kostenlos und gibt Auskunft über freie Planungsbereiche.
Der Businessplan ist das Herzstück der Finanzierungsverhandlung mit der Bank. Er sollte eine fünfjährige Ertragsvorschau auf Basis des Standorts, der geplanten Öffnungszeiten und des Patienten-Mixes enthalten. Erfahrene Gründer berichten, dass eine realistische Break-Even-Kalkulation, in der alle Fixkosten inklusive Personalkosten und Zins- und Tilgungsleistungen abgebildet sind, die Bankgespräche deutlich erleichtert. Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) und Volksbank-Raiffeisenbanken gelten als erfahrene Partner für Zahnarztfinanzierungen.
Für die Einrichtung gilt: Gebrauchte Behandlungseinheiten können die Anfangsinvestition um 100.000 bis 200.000 Euro senken, ohne die Qualität wesentlich zu beeinträchtigen. Digitale Röntgengeräte und CAD/CAM-Technologie sind Investitionen, die eine spätere Erweiterung des Leistungsspektrums ermöglichen. Erfahrene Zahnärzte empfehlen, mindestens eine Behandlungseinheit von Beginn an für Endodontie und Chirurgie auszustatten.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Zahnärzte in der Gründungsphase sollten den gesamten Versicherungsbedarf der neuen Praxis von Anfang an professionell absichern lassen. Ärzteversichert erstellt ein vollständiges Versicherungskonzept für Neugründungen, das Berufshaftpflicht, Praxisinhaltsversicherung, Betriebsunterbrechung und Berufsunfähigkeit umfasst, und sorgt damit für Sicherheit in der kritischen Aufbauphase.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung – Niederlassung
- Bundesgesundheitsministerium – Versorgungsstrukturen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →