Ab 2026 gelten für Zahnzusatzversicherungen in Deutschland neue Rahmenbedingungen durch die Reform der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) und veränderte Erstattungsmodalitäten einiger privater Krankenversicherer. Ärzte als PKV-Versicherte profitieren in der Regel von umfangreicherem Zahnschutz als GKV-Versicherte, sollten ihre Tarife aber dennoch regelmäßig überprüfen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die GOZ-Reform kann zu veränderten Erstattungsbeträgen führen, wenn Verträge auf Basis der alten GOZ-Punktwerte kalkuliert sind
- PKV-versicherte Ärzte haben oft bereits starken Zahnschutz im Krankenvollversicherungs-Tarif enthalten
- Zahnzusatzversicherungen für GKV-versicherte Ärzte oder Familienmitglieder bieten weiterhin sinnvollen Ergänzungsschutz
Ausführliche Antwort
Zahnzusatzversicherungen ergänzen die gesetzliche oder private Krankenversicherung bei Zahnersatz, Implantaten, kieferorthopädischen Behandlungen und professioneller Zahnreinigung. Für PKV-versicherte Ärzte ist der Zahnschutz häufig schon im Vollversicherungstarif enthalten, sodass eine separate Zahnzusatzversicherung nur dann sinnvoll ist, wenn der Haupttarif Zahnleistungen ausschließt oder begrenzt.
Die Reform der GOZ, die seit Jahren diskutiert wird und 2026 in Kraft treten soll, aktualisiert die Bewertungsstruktur zahnärztlicher Leistungen. Einige Zahnzusatzversicherungen, deren Tarife auf den alten GOZ-Punktwerten basieren, müssen ihre Kalkulation anpassen. Versicherte sollten prüfen, ob ihre bestehenden Verträge eine Anpassungsklausel für GOZ-Reformen enthalten, die Leistungsveränderungen ohne Kündigung ermöglicht.
Für Ärzte, die Familienangehörige in der GKV mitversichert haben, ist eine Zahnzusatzversicherung weiterhin empfehlenswert: Die GKV erstattet bei Zahnersatz nur den sogenannten Festzuschuss (50 bis 65 Prozent des Befundgerechten Betrags), sodass bei hochwertigen Versorgungen erhebliche Eigenanteile entstehen. Hochwertige Zahnzusatzversicherungen mit 90 Prozent Erstattung kosten für junge Erwachsene ab etwa 15 Euro monatlich.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzte, die eine Zahnzusatzversicherung für sich oder ihre Familie abschließen möchten, sollten auf Wartezeiten achten: Viele Tarife leisten in den ersten Monaten nicht bei Zahnersatz. Ärzteversichert hilft dabei, Tarife mit sofortigem Versicherungsschutz oder kurzen Wartezeiten zu finden und die Kombinierbarkeit mit bestehenden PKV-Verträgen zu prüfen.
Quellen und weiterführende Informationen
- PKV-Verband – Zahnversicherung
- Bundesgesundheitsministerium – Zahnärztliche Versorgung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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