Zeitwertkonten ermöglichen es Ärzten, erarbeitetes Entgelt steuer- und sozialversicherungsfrei anzusparen und zu einem späteren Zeitpunkt, etwa für eine Freistellungsphase oder vorzeitigen Ruhestand, zu entnehmen. Das Modell ist besonders für Ärzte interessant, die auf Überstunden-Zuschläge oder Sonderzahlungen verzichten möchten, ohne auf den Gegenwert zu verzichten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Einzahlungen auf Zeitwertkonten sind im Einzahlungszeitpunkt steuer- und sozialversicherungsfrei
  • Bei Auszahlung fällt Lohnsteuer auf den gesamten Betrag an, meist in einer niedrigeren Progressionsstufe
  • Das Flexi-II-Gesetz schreibt eine insolvenzgesicherte Anlage der Guthaben vor

Ausführliche Antwort

Zeitwertkonten nach dem Flexi-II-Gesetz (Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen) sind für angestellte Ärzte ein attraktives Instrument, das Bruttogehalt, Überstundenvergütungen oder Bonuszahlungen über Jahre anzusparen. Die steuerliche Stundung wirkt sich insbesondere dann positiv aus, wenn die Entnahme in einer Phase niedriger Einkünfte erfolgt, etwa bei einer Teilzeitphase nach der Freistellung.

Das angesparte Guthaben muss gemäß § 7e SGB IV insolvenzsicher investiert sein, typischerweise in einem Pensionsfonds, einer Direktversicherung oder einem Wertpapierdepot. Arbeitgeber sind verpflichtet, bei Insolvenz den Wert des Zeitwertkontos zu sichern. Trotzdem besteht ein Risiko: Scheidet der Arzt aus dem Unternehmen aus, kann die Portabilität des Guthabens eingeschränkt sein.

Der wesentliche Nachteil besteht darin, dass Zeitwertkonten nicht für alle Ärzte gleich attraktiv sind. Niedergelassene Ärzte können sie grundsätzlich nicht nutzen. Für Chefärzte mit hohem Einkommensniveau kann die Steuerstundung allerdings besonders deutlich ausfallen, da die spätere Entnahme oft zu einem Grenzsteuersatz von 35 bis 40 % statt von 45 % besteuert wird.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte sollten prüfen, ob ihr Arbeitgeber ein Zeitwertkonto-Modell anbietet und wie es insolvenzrechtlich gesichert ist. Ärzteversichert empfiehlt, Zeitwertkonten nicht isoliert zu betrachten, sondern in Kombination mit Versorgungswerk und privater Altersvorsorge zu planen, damit die Entnahmephase optimal auf andere Einkommensquellen abgestimmt ist.

Quellen und weiterführende Informationen

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