Eine Abfindung ist eine einmalige Geldleistung, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis zahlt, um den Verlust des Arbeitsplatzes zu entschädigen oder einen Rechtsstreit zu vermeiden.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte in Führungspositionen, insbesondere Chefärzte mit langfristigen Dienstverträgen, kann eine Abfindung erhebliche Summen erreichen. Typischerweise wird sie bei Aufhebungsverträgen, betriebsbedingten Kündigungen oder vorzeitiger Vertragsauflösung vereinbart. Steuerlich wird die Abfindung nach der sogenannten Fünftelregelung begünstigt, die die Steuerlast durch eine fiktive Aufteilung auf fünf Jahre reduziert. Für die Planung einer Praxisgründung oder den Einstieg in die Selbstständigkeit kann eine Abfindung als Startkapital strategisch eingesetzt werden.
Abgrenzung
Eine Abfindung unterscheidet sich von einer Abschlusszahlung auf Gehaltsansprüche oder einer Prämie: Sie entschädigt ausschließlich den Verlust des Arbeitsplatzes und hat keinen Entgeltcharakter. Kündigungsschutzrechtlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung, außer bei betriebsbedingter Kündigung nach § 1a KSchG.
Beispiel
Ein Chefarzt, dessen Dienstvertrag vorzeitig aufgelöst wird, verhandelt eine Abfindung in Höhe von drei Jahresgehältern. Durch die Fünftelregelung zahlt er statt 45 Prozent nur rund 28 Prozent Steuern auf diesen Betrag.
Ärzteversichert berät Ärzte in Vertragsverhandlungen und unterstützt bei der steuerlichen Optimierung von Abfindungszahlungen im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus Klinik oder Praxis.
Quellen: Bundesministerium der Finanzen, Fünftelregelung Abfindung (2025); Bundesarbeitsgericht, Abfindungsrecht (2024).
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