Die Abgeltungsteuer bezeichnet eine pauschale Steuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, die auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne erhoben wird und die Einkommensteuerpflicht auf diese Erträge abgilt.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte mit höherem Kapitalvermögen, das aus Praxisgewinnen, Versorgungswerk-Entnahmen oder Erbschaften aufgebaut wurde, ist die Abgeltungsteuer ein zentraler Faktor bei der Anlageplanung. Da der individuelle Einkommensteuersatz von Ärzten meist deutlich über 25 Prozent liegt, ist die Abgeltungsteuer für Ärzte in der Regel günstiger als die normale Besteuerung. Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (2.000 Euro bei Verheirateten) bleiben steuerfrei. Thesaurierende Fonds, bei denen Erträge reinvestiert statt ausgeschüttet werden, verschieben die Steuerlast und optimieren den Zinseszinseffekt.

Abgrenzung

Die Abgeltungsteuer gilt nur für private Kapitalerträge. Erträge aus betrieblichem Vermögen eines Arztes oder einer Praxis unterliegen der normalen Einkommensteuer und nicht der Abgeltungsteuer. Wer einen niedrigeren persönlichen Steuersatz hat, kann über die Günstigerprüfung die normale Besteuerung wählen.

Beispiel

Ein Arzt erhält 10.000 Euro Dividenden aus seinem ETF-Depot. Nach Abzug des Sparerpauschbetrags verbleiben 9.000 Euro steuerpflichtig. Die Abgeltungsteuer beträgt 2.250 Euro zuzüglich Solidaritätszuschlag, insgesamt rund 2.375 Euro.

Ärzteversichert integriert die Abgeltungsteuerplanung in die Gesamtstrategie für Vermögensaufbau und Altersvorsorge von Ärzten.


Quellen: Bundesministerium der Finanzen, Abgeltungsteuer Leitfaden (2025); Bundeszentralamt für Steuern, Kapitalertragsteuer (2024).

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