Die Ablaufleistung bezeichnet den Gesamtbetrag, der einem Versicherungsnehmer am Ende der vereinbarten Laufzeit einer Kapitallebensversicherung oder privaten Rentenversicherung ausgezahlt wird. Sie setzt sich zusammen aus der garantierten Versicherungssumme und den erwirtschafteten Überschussanteilen. Da Überschüsse nicht garantiert sind, unterscheiden Versicherer zwischen einer garantierten Ablaufleistung und einer hochgerechneten (nicht garantierten) Ablaufleistung.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte, die in den 1990er und frühen 2000er Jahren Kapitallebensversicherungen als Altersvorsorgebaustein abgeschlossen haben, ist die tatsächliche Ablaufleistung oft deutlich geringer als ursprünglich prognostiziert, weil die Überschussbeteiligungen im Zuge des Niedrigzinsumfelds sanken. Wer heute eine neue private Rentenversicherung abschließt, sollte die Ablaufleistung im Vergleich zu alternativen Anlageformen (ETF-Sparplan, Fondspolice) realistisch einordnen. Ärzteversichert empfiehlt, ausschließlich die garantierte Ablaufleistung für die Altersvorsorgeplanung zu verwenden und Hochrechnungen nur als Orientierung zu sehen.
Abgrenzung
Die Ablaufleistung ist nicht identisch mit dem Rückkaufswert, der den aktuellen Auszahlungsbetrag bei vorzeitiger Kündigung beschreibt. Sie unterscheidet sich auch von der Rentenleistung, die bei Wahl der Verrentungsoption gezahlt wird.
Beispiel
Ein Arzt hat 1998 eine Kapitallebensversicherung mit einer Laufzeit von 30 Jahren abgeschlossen. Beim Abschluss wurde eine Ablaufleistung von 200.000 Euro hochgerechnet. Tatsächlich beläuft sich die Auszahlung 2028 auf 155.000 Euro garantiert plus 20.000 Euro Überschuss, also 175.000 Euro.
Quellen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Gesetze im Internet – VVG
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