Eine Abmahnung ist eine formelle schriftliche Rüge, mit der ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer auf eine konkrete Pflichtverletzung hinweist, ihn zur Verhaltensänderung auffordert und für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung ankündigt. Die Abmahnung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Regel Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung.

Bedeutung für Ärzte

Als Praxisinhaber und Arbeitgeber sind niedergelassene Ärzte regelmäßig mit Personalführungsfragen konfrontiert. Typische Abmahnungsgründe im Praxisalltag sind wiederholtes Zuspätkommen, unerlaubtes Fernbleiben, Verletzung der Schweigepflicht oder grobe Unhöflichkeit gegenüber Patienten. Eine Abmahnung muss drei Elemente enthalten: die genaue Beschreibung des Fehlverhaltens, die Aufforderung zur Änderung sowie die Androhung von Konsequenzen. Formfehler können die Abmahnung unwirksam machen. Ärzteversichert empfiehlt, im Zweifel einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einzubeziehen, bevor eine Abmahnung ausgesprochen wird.

Abgrenzung

Eine Abmahnung ist keine Ermahnung oder ein informelles Kritikgespräch, das keine rechtlichen Konsequenzen hat. Sie unterscheidet sich auch von einer Kündigung, die erst nach (meist mindestens einer) Abmahnung ausgesprochen werden sollte. Sonderfall: Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen (z. B. Diebstahl) kann eine fristlose Kündigung auch ohne Abmahnung gerechtfertigt sein.

Beispiel

Eine MFA erscheint ohne Entschuldigung dreimal nacheinander zu spät zur Frühsprechstunde. Der Praxisinhaber erteilt eine schriftliche Abmahnung, in der er das Fehlverhalten konkret benennt, die Wiederholung verbietet und bei erneutem Verstoß eine Kündigung ankündigt.

Quellen

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