Die Abrechnungsquote bezeichnet das Verhältnis zwischen den tatsächlich abgerechneten und vergüteten Leistungen einer Arztpraxis und den erbrachten, aber nicht oder nur teilweise vergüteten Leistungen, und ist ein Indikator für die Abrechnungseffizienz.
Bedeutung für Ärzte
Eine niedrige Abrechnungsquote kostet die Praxis bares Geld: Wenn Leistungen erbracht, aber nicht oder falsch codiert werden, verfallen die entsprechenden Vergütungsansprüche. Besonders bei komplexen EBM-Ziffern oder Zusatzleistungen ist die korrekte Dokumentation entscheidend. Studien zeigen, dass viele Praxen 5 bis 15 Prozent ihrer Leistungen nicht korrekt abrechnen. Eine regelmäßige Abrechnungsanalyse durch einen Abrechnungsservice oder die KV selbst hilft, systematische Lücken zu identifizieren. Für Praxen mit mehreren Ärzten ist eine einheitliche Dokumentationskultur besonders wichtig.
Abgrenzung
Die Abrechnungsquote ist nicht identisch mit der Wirtschaftlichkeitsquote, die das Verhältnis von Ausgaben zu Budget beschreibt. Auch der Begriff Fallzahlquote ist zu unterscheiden: Sie beschreibt die Anzahl behandelter Patienten, nicht die Vollständigkeit der Abrechnung.
Beispiel
Eine Hausarztpraxis stellt fest, dass bei 12 Prozent der Quartale Zusatzleistungen wie Wundversorgung und EKG nicht oder mit falscher Ziffer abgerechnet wurden. Nach Einführung eines strukturierten Abrechnungs-Checks steigt der Umsatz um 8 Prozent.
Ärzteversichert empfiehlt niedergelassenen Ärzten regelmäßige Abrechnungsaudits und verbindet diese mit einer umfassenden Praxisberatung.
Quellen: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Abrechnungsqualität (2025); Deutsches Ärzteblatt, Praxisabrechnung Fehler (2024).
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