Die Abrechnungsquote bezeichnet den prozentualen Anteil der erbrachten und dokumentierten Leistungen, die erfolgreich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (GKV) oder der Privatärztlichen Verrechnungsstelle (PKV) abgerechnet und vergütet wurden. Eine hohe Abrechnungsquote signalisiert eine vollständige und korrekte Leistungserfassung, eine niedrige Quote weist auf Dokumentationslücken, vergessene Ziffern oder Kürzungen hin.

Bedeutung für Ärzte

In der vertragsärztlichen Versorgung ist die Abrechnungsquote ein zentraler Steuerungskennwert. Praxen mit systematischen Abrechnungsdefiziten verlieren bares Geld: Bei einer Praxis mit 400.000 Euro Jahreshonorar und einer Unterabrechnungsquote von 8 Prozent entgehen jährlich 32.000 Euro. Regelmäßige interne Audits der Abrechnungsunterlagen oder externe Abrechnungsdienstleister können die Quote deutlich verbessern. Ärzteversichert empfiehlt, die Abrechnungsquote als feste Kennzahl im Praxis-Controlling zu verankern und quartalsweise mit dem KBV-Benchmarking zu vergleichen.

Abgrenzung

Die Abrechnungsquote ist nicht identisch mit der Auslastungsquote einer Praxis, die die Kapazitätsnutzung misst. Sie unterscheidet sich auch von der Erfolgsquote bei Widersprüchen gegen KV-Kürzungen.

Beispiel

Eine Frauenarztpraxis wertet nach jedem Quartal aus, wie viele Ultraschallleistungen dokumentiert, aber nicht abgerechnet wurden. Durch Einführung eines Vier-Augen-Checks vor Abrechnungseinreichung steigt die Abrechnungsquote von 91 auf 97 Prozent.

Quellen

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