Eine Abrechnungssammelstelle, bekannt als Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS), ist ein beauftragter Dienstleister, der für Ärzte die Erstellung und den Versand von Privatliquidationen nach GOÄ übernimmt, Zahlungseingänge verfolgt und das Mahnwesen durchführt.
Bedeutung für Ärzte
Für niedergelassene Ärzte und Chefärzte mit Liquidationsrecht ist die PVS ein unverzichtbarer Partner, da die korrekte Privatliquidation nach GOÄ komplex ist und Fehler zu Honorarverlusten oder Haftungsrisiken führen. Die PVS erstellt die Rechnung, prüft die Ziffernkombinationen auf Plausibilität, kommuniziert mit Patienten und PKV-Versicherern und mahnt säumige Zahler. Die Gebühr für PVS-Dienste beträgt in der Regel 3 bis 8 Prozent des eingezogenen Honorarvolumens. Wer einer PVS beitritt, kann sich auf die medizinische Tätigkeit konzentrieren und delegiert das gesamte Abrechnungsrisiko.
Abgrenzung
Eine PVS unterscheidet sich von einem Factoring-Dienstleister: Beim Factoring kauft der Dienstleister die Forderungen an und trägt das Ausfallrisiko. Die klassische PVS arbeitet im Auftrag des Arztes und trägt kein eigenes Forderungsrisiko. Viele PVS bieten jedoch inzwischen auch echtes Factoring an.
Beispiel
Ein Chefarzt mit jährlichem Liquidationsvolumen von 200.000 Euro beauftragt eine PVS und zahlt 5 Prozent Provision. Die PVS erstellt alle Rechnungen, treibt Außenstände ein und reduziert den Verwaltungsaufwand des Arztes auf nahezu null.
Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der Auswahl der passenden PVS und integriert die Liquidationsstrategie in die Gesamtfinanzplanung.
Quellen: Privatärztliche Verrechnungsstellen Verband, PVS Leistungsübersicht (2025); Deutsches Ärzteblatt, GOÄ Abrechnung (2024).
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →