Eine Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) ist eine spezialisierte Abrechnungssammelstelle, die für Ärzte mit Privatpatienten oder Selbstzahlern die GOÄ-Abrechnung vollständig übernimmt. Dazu gehören die korrekte Erstellung der Arztrechnung nach GOÄ, der postalische oder digitale Versand an Patienten und PKV, das Mahnwesen sowie in der Regel das Factoring (Ankauf der Forderungen mit sofortiger Honorarausschüttung an den Arzt).

Bedeutung für Ärzte

Für niedergelassene Ärzte mit einem hohen PKV-Anteil (oft 30 bis 50 Prozent bei Fachärzten) ist die PVS ein wichtiges Instrument zur Honorarsicherung. Ohne professionelle Abrechnung entgehen Praxen durch fehlerhafte GOÄ-Ziffer-Anwendung oder schleppenden Forderungseinzug erhebliche Erlöse. Die PVS übernimmt auch das Ausfallrisiko, wenn eine Factoring-Vereinbarung besteht: Der Arzt erhält sein Honorar sofort, die PVS übernimmt das Risiko des Zahlungsausfalls. Ärzteversichert empfiehlt, PVS-Konditionen regelmäßig zu vergleichen und auf DSGVO-konforme Datenverarbeitung zu achten.

Abgrenzung

Die PVS ist keine Kassenärztliche Vereinigung und nicht für GKV-Abrechnungen zuständig. Sie unterscheidet sich von allgemeinen Abrechnungsdienstleistern, die sowohl GKV als auch GOÄ anbieten, durch ihre Spezialisierung auf den privatärztlichen Bereich.

Beispiel

Ein Kardiologe behandelt im Quartal 200 Privatpatienten. Statt jede Rechnung selbst nach GOÄ zu erstellen und zu versenden, übergibt er alle Leistungsbelege an seine PVS. Diese erstellt fristgerecht die Rechnungen, schüttet innerhalb von 48 Stunden den Honorarbetrag aus und übernimmt das gesamte Mahnwesen.

Quellen

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