Die Abrechnungsstelle im GKV-System ist die jeweils zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV), die als Körperschaft des öffentlichen Rechts zwischen Ärzten und Krankenkassen vermittelt. Sie nimmt die quartalsweise Sammelabrechnung der Vertragsärzte entgegen, prüft die eingereichten Leistungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit und verteilt die von den Krankenkassen gezahlte Gesamtvergütung an die einzelnen Arztpraxen.
Bedeutung für Ärzte
Für Vertragsärzte ist die KV als Abrechnungsstelle der zentrale Ansprechpartner im Honorarsystem. Jede Praxis muss ihre Abrechnungsdaten fristgerecht (üblicherweise bis zum Ende des auf das Quartal folgenden Monats) einreichen. Die KV führt eine Plausibilitätsprüfung durch und kann auffällige Abrechnungen zur sachlich-rechnerischen Berichtigung oder zur Wirtschaftlichkeitsprüfung vorlegen. Honorarkürzungen oder Rückforderungen werden ebenfalls über die KV abgewickelt. Ärzteversichert empfiehlt, bei unklaren Honorarbescheiden fristgerecht Widerspruch einzulegen.
Abgrenzung
Die GKV-Abrechnungsstelle ist nicht zu verwechseln mit privaten Abrechnungsdienstleistern, die lediglich vorbereitende Dienste erbringen. Sie unterscheidet sich auch von der Krankenkasse selbst, die die Gesamtvergütung an die KV zahlt, aber nicht unmittelbar mit dem einzelnen Arzt abrechnet.
Beispiel
Eine Hausarztpraxis reicht ihre Quartalsabrechnung für das erste Quartal bis zum 15. April bei der zuständigen KV ein. Die KV prüft die Abrechnung, stellt eine Honorarkürzung wegen fehlender Genehmigung bei einer Leistungsziffer fest und überweist das korrigierte Honorar innerhalb von sechs Wochen.
Quellen
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