Eine Abrechnungsziffer ist ein numerischer oder alphanumerischer Code, der in der ärztlichen Abrechnung eine definierte Leistung identifiziert, ihre Erbringung dokumentiert und die Grundlage für die Vergütung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (EBM-Ziffer) oder dem privaten Kostenträger (GOÄ-Ziffer) bildet.
Bedeutung für Ärzte
Die korrekte Auswahl und Dokumentation von Abrechnungsziffern bestimmt direkt den Praxisumsatz. Im Kassensystem (EBM) sind Ziffernkombinationen an strenge Voraussetzungen gebunden: Zeitvorgaben, Ausschlussregelungen und Quartalsbindungen müssen eingehalten werden. In der Privatrechnung (GOÄ) kann der Arzt Steigerungsfaktoren anwenden, die das Honorar vervielfachen. Falsche oder fehlende Ziffern führen entweder zu Honorarverlusten oder zu Regressen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Neue Ziffern für telemedizinische Leistungen wurden 2025 in den EBM aufgenommen.
Abgrenzung
EBM-Ziffern gelten für gesetzlich Versicherte und werden von der KV auf Basis eines Punktwertsystems vergütet. GOÄ-Ziffern gelten für Privatpatienten und Selbstzahler und werden nach einem festen Punktwert zuzüglich Steigerungsfaktor berechnet. Die neue GOÄ wird voraussichtlich 2026 eingeführt und bringt neue Ziffernstrukturen.
Beispiel
Ein Allgemeinarzt setzt bei einem ausführlichen Beratungsgespräch die EBM-Ziffer 03230 (hausärztliche Versorgung, Gesprächsleistung) an. Bei einem Privatpatienten wählt er die GOÄ-Ziffer 34 (Erörterung) mit Steigerungsfaktor 2,3 und erzielt ein deutlich höheres Honorar.
Ärzteversichert berät Praxen zu Abrechnungsoptimierung und weist auf häufige Ziffer-Fehler hin, die Honorarverluste verursachen.
Quellen: Kassenärztliche Bundesvereinigung, EBM Kommentar (2025); Bundesärztekammer, GOÄ Kommentar (2024).
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