Eine Abrechnungsziffer ist ein standardisierter numerischer oder alphanumerischer Code, der im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) für GKV-Leistungen oder in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für Privatleistungen jede abrechenbare ärztliche Tätigkeit eindeutig bezeichnet. Jede Ziffer ist mit einem definierten Bewertungsrahmen verbunden: im EBM in Punkten, die über den Orientierungswert in Euro umgerechnet werden; in der GOÄ mit einem Gebührenrahmen je nach Steigerungsfaktor.
Bedeutung für Ärzte
Die korrekte Anwendung von Abrechnungsziffern ist eine der wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kompetenzen einer Praxis. Falsch angewendete Ziffern führen entweder zu Mindererlösen (vergessene Ziffern, zu niedrig gewählte Leistungspositionen) oder zu Rückforderungen durch die KV (nicht indizierte Leistungen, nicht erlaubte Kombination von Ziffern). Insbesondere neue Abrechnungsziffern, die nach EBM-Reformen eingeführt werden, werden anfangs häufig übersehen. Ärzteversichert empfiehlt, die Abrechnungssoftware regelmäßig zu aktualisieren und bei Fachfragen die KV-Servicestelle zu kontaktieren.
Abgrenzung
Abrechnungsziffern im EBM sind nicht identisch mit ICD-10-Diagnoseschlüsseln, die die Krankheitsdiagnose kodieren. Ebenso unterscheiden sich EBM-Ziffern von OPS-Codes (Operationen- und Prozedurenschlüssel), die im Krankenhaus für Prozeduren verwendet werden.
Beispiel
Ein Hausarzt erbringt eine geriatrische Untersuchung. Er setzt dafür die EBM-Ziffer 03360 an (geriatrisches Basisassessment), die mit einer spezifischen Bewertung in Punkten versehen ist und einen eigenen Vergütungsrahmen hat.
Quellen
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