Die Ärztekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts auf Landesebene, der alle approbierten Ärzte eines Bundeslandes per Gesetz als Pflichtmitglieder angehören und die die ärztliche Berufsordnung, Weiterbildungsordnung und berufsständische Selbstverwaltung regelt.
Bedeutung für Ärzte
Die Ärztekammer ist für jeden approbierten Arzt die erste Anlaufstelle bei berufsrechtlichen Fragen, der Anerkennung von Facharztbezeichnungen und der Durchführung von Weiterbildungsprüfungen. Der Kammerbeitrag ist Pflicht und orientiert sich am Einkommen. Die Kammer führt das Arztregister, gibt Auskunft über Approbationsstatus und ist Ansprechpartner bei berufsrechtlichen Auseinandersetzungen. Für die Praxisgründung ist die Kammer zuständig für die Genehmigung von Praxisschildern, Berufsbezeichnungen und ärztlichen Kooperationsmodellen.
Abgrenzung
Die Ärztekammer ist nicht identisch mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV): Die KV regelt die Teilnahme an der GKV-Versorgung und die Abrechnung mit den Krankenkassen. Die Kammer hingegen ist für alle Ärzte zuständig, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat abrechnen. Beide Mitgliedschaften können für niedergelassene Vertragsärzte gleichzeitig bestehen.
Beispiel
Ein Arzt nach dem Facharzt für Innere Medizin meldet sich bei der Landesärztekammer zur Facharztprüfung an, erhält nach bestandener Prüfung die Facharztbezeichnung und trägt sich ins Arztregister ein.
Ärzteversichert begleitet Ärzte bei Fragen rund um Kammermitgliedschaft, Kammerrecht und berufsrechtliche Absicherung.
Quellen: Bundesärztekammer, Aufgaben der Ärztekammern (2025); Muster-Berufsordnung für Ärzte (2024).
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