Die Ärztekammer ist die gesetzlich verankerte berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts, der alle approbierten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland kraft Gesetzes angehören. Sie überwacht die Berufsausübung, setzt die Berufsordnung durch und verwaltet die Fort- und Weiterbildung im ärztlichen Bereich.
Bedeutung für Ärzte
Die Mitgliedschaft in der zuständigen Landesärztekammer ist keine freiwillige Option, sondern gesetzliche Pflicht. Mit der Approbation entsteht automatisch die Mitgliedschaft; der jährliche Kammerbeitrag richtet sich nach den Einnahmen aus ärztlicher Tätigkeit und beträgt je nach Kammer zwischen rund 150 Euro für Berufseinsteiger und bis zu 1.200 Euro für einkommensstärkere Praxisinhaber. Die Kammer ist zuständig für die Anerkennung von Facharztbezeichnungen, die Vermittlung in Schlichtungsverfahren bei Behandlungsfehlern sowie die Ahndung von Berufsrechtsverstößen im Berufsgerichtsverfahren.
Abgrenzung
Die Ärztekammer ist von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zu unterscheiden: Während die KV die vertragsärztliche Versorgung der GKV-Versicherten sicherstellt und an der KV nur niedergelassene Vertragsärzte und -psychotherapeuten teilnehmen, umfasst die Ärztekammer alle approbierten Ärzte unabhängig von der Tätigkeitsform, also auch Klinikärzte, angestellte Ärzte und Ärzte in Elternzeit.
Beispiel
Ein Assistenzarzt in der Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin ist von Beginn seiner ärztlichen Tätigkeit an Pflichtmitglied der Ärztekammer seines Bundeslandes. Die Kammer dokumentiert seine Weiterbildungszeiten und stellt nach Abschluss der Weiterbildung die Facharztanerkennung aus. Ärzteversichert berücksichtigt den Kammerstatuts bei der Prüfung von Berufsunfähigkeitsanträgen, da der Facharztabschluss das Berufs- und Einkommensprofil des Versicherten prägt.
Quellen
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