Die ärztliche Untersuchung im Rahmen eines Berufsunfähigkeitsversicherungs-Antrags bezeichnet eine vom Versicherer angeordnete körperliche Untersuchung durch einen vom Versicherer benannten Arzt, die bei beantragten BU-Renten oberhalb bestimmter Grenzsummen zusätzlich zur schriftlichen Gesundheitsprüfung durchgeführt wird.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte, die eine hohe BU-Rente von 3.000 Euro monatlich oder mehr beantragen, ist eine ärztliche Untersuchung in vielen Fällen Pflicht. Dabei werden Blutbild, Blutdruck, EKG, Urinuntersuchung und eine allgemeine körperliche Untersuchung vorgenommen. Als Arzt kennt der Antragsteller das System: Befunde, die im Rahmen dieser Untersuchung festgestellt werden, können zu Risikoaufschlägen oder Ausschlüssen führen. Eine gründliche Vorbereitung und das Offenlegen aller bekannten Vorerkrankungen ist verpflichtend, da nachträgliche Anzeigepflichtverletzungen zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen können.
Abgrenzung
Die ärztliche Untersuchung ist nicht mit den schriftlichen Gesundheitsfragen zu verwechseln, die in jedem BU-Antrag beantwortet werden müssen. Die schriftliche Prüfung erfolgt immer, die körperliche Untersuchung nur bei entsprechender Grenzsumme oder auf Verlangen des Versicherers.
Beispiel
Ein 32-jähriger Assistenzarzt beantragt eine BU-Rente von 4.000 Euro monatlich. Der Versicherer ordnet eine ärztliche Untersuchung an. Dabei wird ein leicht erhöhter Blutdruck festgestellt, was zu einem Zuschlag von 15 Prozent auf den Beitrag führt.
Ärzteversichert bereitet Ärzte auf die ärztliche Untersuchung im BU-Antrag vor und minimiert das Risiko von Ausschlüssen durch vorherige Risikovoranfragen bei mehreren Anbietern.
Quellen: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, BU-Risikoprüfung (2025); Stiftung Warentest, Berufsunfähigkeit Antrag (2024).
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