Die ärztliche Untersuchung im Rahmen eines BU-Antrags bezeichnet die vom Versicherer angeordnete körperliche oder diagnostische Prüfung des Antragstellers durch einen Vertrauensarzt oder einen vom Versicherer benannten Mediziner. Sie ergänzt die schriftliche Gesundheitserklärung und wird bei Versicherungssummen ab bestimmten Schwellenwerten obligatorisch.
Bedeutung für Ärzte
Gerade für Mediziner sind hohe BU-Renten von 3.000 bis 6.000 Euro monatlich üblich, weshalb eine ärztliche Untersuchung besonders häufig anfällt. Die meisten Versicherer fordern ab einer monatlichen Rente von 2.500 bis 3.000 Euro ein ärztliches Attest oder eine Untersuchung durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt. Inhalt sind üblicherweise eine körperliche Untersuchung, Blutbild, Blutdruck, Körpergewicht und je nach Risikoprofil ein EKG oder Lungenfunktionstest. Das Ergebnis beeinflusst unmittelbar, ob der Antrag zu Standardkonditionen angenommen, mit Risikozuschlag belegt oder abgelehnt wird.
Abgrenzung
Die ärztliche Untersuchung ist von den schriftlichen Gesundheitsfragen zu unterscheiden, die grundsätzlich für jeden BU-Antrag auszufüllen sind. Außerdem sollte sie nicht mit der Begutachtung im Leistungsfall verwechselt werden, bei der ein Gutachter prüft, ob eine bereits eingetretene Berufsunfähigkeit vorliegt. Im Antragsprozess dient die Untersuchung der Risikoeinschätzung, nicht der Leistungsauslösung.
Beispiel
Ein 32-jähriger Chirurg beantragt eine BU-Versicherung mit 4.500 Euro Monatsrente. Der Versicherer fordert neben den ausgefüllten Gesundheitsfragen eine Untersuchung beim Vertrauensarzt. Der Befund ergibt einen leicht erhöhten Blutdruck; der Versicherer nimmt den Antrag mit einem Risikozuschlag von 15 Prozent an. Ärzteversichert unterstützt Ärzte dabei, Angebote verschiedener Gesellschaften zu vergleichen und die Untersuchungspflicht optimal vorzubereiten.
Quellen
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