Aktuarielle Berechnung bezeichnet das mathematisch-statistische Verfahren, mit dem Versicherungsunternehmen Prämien, Deckungsrückstellungen und Risikoausgleiche auf Basis von Wahrscheinlichkeiten, Sterbetafeln und Zinssätzen ermitteln. In der privaten Krankenversicherung bildet sie das Fundament jeder Beitragskalkulation.

Bedeutung für Ärzte

PKV-versicherte Ärzte erleben Beitragsanpassungen vor allem deshalb, weil aktuarielle Berechnungen im Zeitverlauf aktualisiert werden müssen: Steigen Gesundheitskosten stärker als kalkuliert oder sinkt der Rechnungszins, löst das eine Neuberechnung aus. Laut Versicherungsaufsichtsrecht (VAG) müssen PKV-Gesellschaften mindestens alle drei Jahre eine aktuarielle Prüfung der Beitragssätze durchführen. Der verantwortliche Aktuar eines Versicherungsunternehmens ist gesetzlich vorgeschrieben und haftet persönlich für die Richtigkeit der Berechnungen.

Abgrenzung

Aktuarielle Berechnung ist von der versicherungstechnischen Risikoprüfung bei Vertragsabschluss zu unterscheiden: Die Risikoprüfung bewertet individuelle Gesundheitsrisiken des Antragstellers, während die aktuarielle Berechnung das kollektive Risiko eines gesamten Versichertenpools modelliert. Außerdem ist sie nicht mit dem betriebswirtschaftlichen Controlling eines Versicherers identisch.

Beispiel

Ein PKV-Unternehmen kalkuliert für eine 40-jährige Ärztin einen Monatsbeitrag von 520 Euro. Fünf Jahre später zeigt die aktuarielle Prüfung, dass der Rechnungszins von 3,5 auf 2,8 Prozent gesunken ist und die Leistungsausgaben pro Versichertem um 8 Prozent über der ursprünglichen Kalkulation liegen. Das Unternehmen erhöht den Beitrag auf 590 Euro, nachdem der Treuhänder die Notwendigkeit bestätigt hat. Ärzteversichert erklärt Ärzten auf Anfrage, wie solche Anpassungen transparent nachvollzogen werden können.

Quellen

  • BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  • PKV-Verband

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →