Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) bezeichnen die vom Versicherer vorformulierten Vertragsbedingungen, die den Inhalt eines Versicherungsvertrags bestimmen. Sie legen fest, welche Risiken gedeckt sind, welche Ausschlüsse gelten, wie im Schadenfall vorzugehen ist und welche Obliegenheiten der Versicherungsnehmer zu erfüllen hat.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte sind AVB in nahezu allen relevanten Versicherungssparten maßgeblich: Berufshaftpflicht, Berufsunfähigkeit, Praxisausfallversicherung und Krankenversicherung haben eigene AVB. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verpflichtet den Versicherer, die AVB vor Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen. Besonders kritisch sind für Ärzte die Klauseln zu Obliegenheiten (z.B. Anzeigepflichten), zu Leistungsausschlüssen und zur rückwirkenden Deckung (Claims-made vs. Occurrence-Prinzip) bei der Haftpflicht. Ein misslungenes Verständnis der AVB kann dazu führen, dass im Ernstfall Deckung verweigert wird.
Abgrenzung
AVB sind von den Besonderen Versicherungsbedingungen (BVB) und individuellen Zusatzvereinbarungen zu unterscheiden. BVB ergänzen oder modifizieren die AVB für bestimmte Risikogruppen oder Tarife. Im Rangverhältnis haben individuelle Vereinbarungen Vorrang vor BVB, die wiederum vor AVB gehen.
Beispiel
Eine Praxisinhaberin schließt eine Berufshaftpflicht ab und erhält die AVB mit der Police. Erst bei der Schadensmeldung bemerkt sie, dass ihre AVB das „Claims-made-Prinzip" enthalten: Ein Behandlungsfehler aus dem Vorjahr, der jetzt gemeldet wird, ist gedeckt; ein Fehler aus der Zeit vor Vertragsbeginn hingegen nicht. Ärzteversichert erklärt Versicherungsnehmern die wesentlichen AVB-Klauseln, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird.
Quellen
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