Allmählichkeitsschäden bezeichnen Schäden, die nicht durch ein plötzliches, klar abgrenzbares Ereignis, sondern durch die langsame, kontinuierliche oder wiederholte Einwirkung von Stoffen oder Kräften über einen längeren Zeitraum entstehen und deshalb in vielen Versicherungspolicen als Risikoausschluss aufgeführt werden.
Bedeutung für Ärzte
Für Arztpraxen und medizinische Einrichtungen sind Allmählichkeitsschäden besonders relevant in der Umwelthaftpflicht und der Betriebshaftpflicht. Beispiele sind: Lösungsmittelausdünstungen aus Desinfektionsmitteln, die über Monate Bodenbeläge eines Mietobjekts schädigen, oder Feuchtigkeit durch undichte Wasserleitungen, die langsam Gebäudeschäden verursacht. Wer als Praxisbetreiber solche Schäden verursacht, haftet, auch wenn die Versicherungspolice Allmählichkeitsschäden ausschließt. Deshalb ist die Prüfung des Versicherungsschutzes auf explizite Einbeziehung dieser Schadenart essenziell.
Abgrenzung
Plötzliche Ereignisse wie ein Wasserrohrbruch oder ein Brand gelten nicht als Allmählichkeitsschaden, auch wenn der Schaden erst später entdeckt wird. Entscheidend ist die Art der Einwirkung, nicht der Zeitpunkt der Entdeckung.
Beispiel
Eine Arztpraxis im gemieteten Erdgeschoss verwendet über zwei Jahre täglich Reinigungschemikalien, die den PVC-Boden der Nachbarpraxis langsam auflösen. Der entstehende Schaden von 15.000 Euro ist ein klassischer Allmählichkeitsschaden und nur abgedeckt, wenn die Police diesen Ausschluss aufgehoben hat.
Ärzteversichert prüft Betriebshaftpflichtverträge von Arztpraxen auf Allmählichkeitsschäden-Deckung und schließt Schutzlücken.
Quellen: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Haftpflichtbedingungen (2025); Deutsches Institut für Versicherungswissenschaft, Allmählichkeitsschäden (2024).
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