Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine Rentenart nach § 38 SGB VI, die Versicherten den abschlagsfreien Eintritt in die gesetzliche Rente bereits ab dem vollendeten 63. Lebensjahr ermöglicht, sofern sie mindestens 45 Jahre an Beitragszeiten, Pflichtbeitragszeiten oder anerkannten Ersatzzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte, die Pflichtmitglieder eines ärztlichen Versorgungswerks und von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, spielt diese Rentenform in der Regel keine Rolle, da sie keine 45 Beitragsjahre in der GRV aufbauen. Wer jedoch als angestellter Krankenhausarzt über viele Jahre GRV-Beiträge geleistet hat, kann die Voraussetzungen prüfen. Zu berücksichtigen ist: Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) zählen seit 2014 nicht mehr zu den 45 Jahren. Ein Eintritt mit 63 setzt zudem voraus, dass der Jahrgang vollständig von der Ausnahmeregel profitiert (Übergangsregelungen für Jahrgänge ab 1964).

Abgrenzung

Die Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) ist von der Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre) zu unterscheiden, die regulär erst ab 67 Jahren oder mit Abschlägen früher in Anspruch genommen werden kann. Außerdem ist sie nicht identisch mit der Erwerbsminderungsrente, die bei Arbeitsunfähigkeit unabhängig vom Alter greift.

Beispiel

Ein heute 60-jähriger Krankenhausarzt hat von seiner Ausbildung über das Studium bis zur Facharztweiterbildung insgesamt 38 Jahre GRV-Beiträge geleistet. Trotz guter Absicht fehlen ihm 7 Jahre, um die 45-Jahr-Schwelle zu erreichen. Er wird daher voraussichtlich bis 67 arbeiten oder auf seine Versorgungswerksrente zurückgreifen. Ärzteversichert klärt Mediziner über die konkreten Auswirkungen ihrer Versicherungsbiografie auf spätere Rentenansprüche auf.

Quellen

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