Altersrückstellungen in der PKV bezeichnen die kapitalgedeckten Rücklagen, die ein Privatversicherer für jeden Versicherten auf dessen individuelles Konto bildet, um die im höheren Lebensalter steigenden Gesundheitskosten ohne unverhältnismäßige Beitragssprünge finanzieren zu können.
Bedeutung für Ärzte
Altersrückstellungen sind eines der zentralen Argumente für den frühen PKV-Einstieg: Wer jung in die PKV eintritt, baut über Jahrzehnte erhebliche Rückstellungen auf, die den Beitrag im Alter dämpfen. Für PKV-versicherte Ärzte sind Altersrückstellungen ein finanzieller Vermögenswert, der beim Versichererwechsel aber nicht vollständig mitgenommen werden kann. Seit 2009 wird ein Portabilitätsanteil von Altersrückstellungen bei Versichererwechsel mitgegeben, dieser deckt jedoch nicht den gesamten aufgebauten Betrag ab. Beitragsentlastungsmodule sind Zusatzbausteine, die gezielt weitere Altersrückstellungen aufbauen und den Beitrag im Ruhestand erheblich reduzieren können.
Abgrenzung
Altersrückstellungen der PKV sind individuell und nicht auf andere Versicherte übertragbar. Sie unterscheiden sich grundlegend von der GKV, die keinerlei individuelle Altersrückstellungen bildet: In der GKV zahlen junge Erwerbstätige die Leistungen älterer Mitglieder im Umlageverfahren.
Beispiel
Ein Arzt, der mit 30 Jahren in die PKV eintritt und bis zum 67. Lebensjahr Beiträge zahlt, hat in 37 Jahren erhebliche Altersrückstellungen aufgebaut. Ohne Beitragsentlastungsmodul beträgt sein PKV-Beitrag mit 70 Jahren 1.200 Euro monatlich, mit Modul 780 Euro.
Ärzteversichert erklärt die Mechanik der PKV-Altersrückstellungen und hilft Ärzten, die optimale Strategie für einen stabilen Beitrag im Ruhestand zu entwickeln.
Quellen: Verband der Privaten Krankenversicherung, Altersrückstellungen Erklärung (2025); Bundesministerium für Gesundheit, PKV Kapitaldeckung (2024).
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