Altersrückstellungen in der PKV bezeichnen das Kapital, das private Krankenversicherer im Laufe der Vertragslaufzeit für jeden Versicherten ansparen, um die im Alter erwartungsgemäß steigenden Gesundheitsausgaben ohne proportional steigende Beiträge aufzufangen. Sie sind ein strukturelles Merkmal des kapitalgedeckten PKV-Systems und gesetzlich vorgeschrieben.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte, die häufig seit dem Berufseinstieg PKV-versichert sind, bauen sich über Jahrzehnte substanzielle Altersrückstellungen auf. Im Beitrag sind neben der reinen Risikoprämie ein Sparanteil sowie ein Zinszuwachs enthalten; der gesetzliche Rechnungszins liegt aktuell bei maximal 3,5 Prozent. Bei einem Wechsel in die GKV oder zu einem anderen PKV-Anbieter können die Rückstellungen nur eingeschränkt mitgenommen werden: Seit 2009 besteht ein gesetzlicher Übertragungsanspruch in Höhe des Mindestbeitrags im Basistarif, nicht aber des vollen individuellen Rückstellungswerts. Das macht einen Wechsel in jüngeren Jahren deutlich kostengünstiger als nach Jahrzehnten PKV-Mitgliedschaft.
Abgrenzung
Altersrückstellungen sind von den Beitragsrückstellungen und den stillen Reserven eines Versicherungsunternehmens zu unterscheiden. Außerdem sind sie nicht mit der Alterungsrückstellung in der Lebensversicherung identisch, obwohl das Prinzip ähnlich ist. In der GKV gibt es keine individuellen Altersrückstellungen; dort gilt das Umlageprinzip.
Beispiel
Eine 35-jährige Ärztin ist seit 10 Jahren PKV-versichert und hat auf ihrem Konto Altersrückstellungen von rund 18.000 Euro angesammelt. Wechselt sie jetzt in die GKV, verliert sie den überwiegenden Teil davon. Bleibt sie in der PKV, wachsen die Rückstellungen weiter und senken den relativen Beitragsanstieg im Ruhestand. Ärzteversichert erläutert, wie sich Altersrückstellungen auf die Gesamtkosten der PKV im Lebensverlauf auswirken.
Quellen
- PKV-Verband
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →