Altersteilzeit bezeichnet ein gesetzlich geregeltes Modell nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG), das Arbeitnehmern ab 55 Jahren ermöglicht, ihre Arbeitszeit auf 50 Prozent zu reduzieren und dabei durch Aufstockungsleistungen des Arbeitgebers auf mindestens 70 Prozent des Nettoentgelts zu kommen.

Bedeutung für Ärzte

Für Klinikärzte in der Vorruhestandsphase kann Altersteilzeit ein attraktives Modell sein, um den Übergang in den Ruhestand zu gestalten, ohne schlagartig auf das volle Einkommen zu verzichten. Im Blockmodell arbeitet der Arzt zunächst Vollzeit und erhält anschließend für die gleiche Dauer frei, was besonders für Planungen wie Weiterreisen oder intensive Familienzeit genutzt wird. Für PKV-versicherte Ärzte in Altersteilzeit ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV weiterhin anteilig zu leisten, auch wenn das Gehalt reduziert ist. Selbstständige Ärzte können Altersteilzeit im gesetzlichen Sinne nicht in Anspruch nehmen.

Abgrenzung

Altersteilzeit im gesetzlichen Sinne gilt nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Niedergelassene und selbstständige Ärzte können jedoch vergleichbare Modelle vertraglich vereinbaren oder ihren Leistungsumfang schrittweise reduzieren.

Beispiel

Ein 60-jähriger Oberarzt vereinbart mit seiner Klinik Altersteilzeit im Blockmodell: Er arbeitet zwei Jahre voll (Aktivphase), dann zwei Jahre ohne Dienst (Freizeitphase) bei weiter laufendem Gehalt von 85 Prozent.

Ärzteversichert berät Ärzte, wie sich Altersteilzeit auf PKV-Beiträge, BU-Versicherung und Altersvorsorge auswirkt, und koordiniert alle Bausteine für einen optimalen Übergang.


Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Altersteilzeitgesetz (2025); Deutsche Rentenversicherung, Altersteilzeit und Rente (2024).

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