Die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ist eine nach § 116b SGB V geregelte Versorgungsform, die es zugelassenen Fachärzten und Krankenhäusern ermöglicht, Patienten mit seltenen, schweren oder komplexen Erkrankungen in einem interdisziplinären Team ohne die regulären Budgetbeschränkungen des EBM ambulant zu behandeln. Die Leistungen werden extrabudgetär nach eigenen ASV-Vergütungsregelungen vergütet.
Bedeutung für Ärzte
Für Spezialisten in Fachgebieten wie Onkologie, Neurologie, Rheumatologie oder Gastroenterologie bietet die ASV eine attraktive Erweiterung des Versorgungsspektrums: Die Vergütung ist extrabudgetär, was bedeutet, dass ASV-Leistungen nicht auf das reguläre Praxisbudget angerechnet werden. Für die Teilnahme an der ASV müssen Ärzte beim Erweiterten Landesausschuss einen Antrag stellen und bestimmte Strukturvoraussetzungen erfüllen (z.B. Teamzusammensetzung, Geräteausstattung, Qualitätssicherung). Die Abrechnung erfolgt über spezifische ASV-EBM-Ziffern.
Abgrenzung
Die ASV nach § 116b SGB V ist von der früheren Ermächtigung nach § 116 SGB V zu unterscheiden, die an bestimmte Krankenhäuser gebunden war und nicht das interdisziplinäre Teamkonzept verlangt. Außerdem ist sie von der regulären fachärztlichen Versorgung im EBM-Budget abzugrenzen, da die ASV nur für definierte Erkrankungen und Indikationsgruppen gilt.
Beispiel
Ein Rheumatologe in einer Gemeinschaftspraxis gründet zusammen mit einem Orthopäden und einem Laborarzt ein ASV-Team für entzündliche Rheumaerkrankungen. Nach Zulassung durch den Erweiterten Landesausschuss behandelt das Team GKV-Patienten mit schwerer rheumatoider Arthritis extrabudgetär. Ärzteversichert weist darauf hin, dass die erweiterte Tätigkeit im ASV-Team versicherungsrechtlich bewertet werden sollte.
Quellen
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