Ein ambulantes OP-Zentrum bezeichnet eine spezialisierte medizinische Einrichtung, die operative Eingriffe aller Art ohne Notwendigkeit eines stationären Krankenhausaufenthalts durchführt. Es verfügt über vollwertige Operationssäle, Aufwachraum und Notfallausstattung und unterliegt den gleichen hygienischen und qualitätssichernden Standards wie ein Krankenhaus-OP.
Bedeutung für Ärzte
Die Gründung eines ambulanten OP-Zentrums erfordert eine Zulassung durch die KV sowie die Erfüllung baulicher und hygienischer Mindeststandards nach dem jeweiligen Landesrecht. Das Zentrum kann als eigenständige Einrichtung oder als Erweiterung einer Facharztpraxis betrieben werden. Wirtschaftlich attraktiv sind ambulante OP-Zentren für operative Fächer wie Augenheilkunde, Orthopädie und HNO, da die Erlöse aus GKV-Pauschalen und Privatpatientenabrechnungen planbar sind. Eine zentrale Anforderung ist der Abschluss einer spezifischen Berufshaftpflichtversicherung, die operative Tätigkeiten ausdrücklich abdeckt; Standard-Praxishaftpflichten reichen häufig nicht aus.
Abgrenzung
Das ambulante OP-Zentrum ist von der operierenden Arztpraxis zu unterscheiden, die kleinere Eingriffe ohne eigenständige OP-Raumstruktur durchführt. Es ist außerdem nicht mit einem Tageskrankenhaus gleichzusetzen, das eine Krankenhauslizenz voraussetzt und nach DRG abrechnet. Im Versicherungsrecht wird das ambulante OP-Zentrum als eigenständige Betriebsstätte bewertet.
Beispiel
Drei Orthopäden gründen gemeinsam ein ambulantes OP-Zentrum für arthroskopische Knieeingriffe. Sie erhalten die KV-Zulassung nach § 115b SGB V und schließen eine kombinierte Berufshaftpflicht ab. Der erste Schadensfall, eine Nervenverletzung bei einer Meniskusoperation, wird über die Haftpflicht reguliert. Ärzteversichert begleitet Praxisgründer bei der Wahl der passenden Versicherungsstruktur für operative Einrichtungen.
Quellen
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