Ein ambulantes OP-Zentrum ist eine eigenständige medizinische Einrichtung außerhalb eines Krankenhauses, in der Operationen und invasive Eingriffe ambulant durchgeführt werden und der Patient noch am gleichen Tag nach Hause entlassen wird.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte, die an einem ambulanten OP-Zentrum beteiligt sind oder eines gründen, gelten besondere Zulassungs-, Haftungs- und Versicherungsanforderungen. Der Betreiber benötigt eine Betriebshaftpflichtversicherung, die spezifisch für operative Einrichtungen konzipiert ist und auch Narkoserisiken abdeckt. Zudem sind Anforderungen an medizinisches Personal, Notfallausstattung und Qualitätssicherung strenger als in einer regulären Arztpraxis. Für Ärzte, die in einem ambulanten OP-Zentrum als Honorarärzte tätig werden, ist die eigene Berufshaftpflicht unbedingt zu prüfen.
Abgrenzung
Ein ambulantes OP-Zentrum ist rechtlich und betrieblich von einer Belegklinik zu unterscheiden: In der Belegklinik können stationäre Leistungen erbracht werden, im ambulanten OP-Zentrum nicht. Auch MVZ mit chirurgischer Ausrichtung sind zu unterscheiden, da MVZ über KV-Zulassung verfügen und anders abrechnen.
Beispiel
Drei niedergelassene Chirurgen gründen gemeinsam ein ambulantes OP-Zentrum, in dem sie Knie-Arthroskopien, Hernioperationen und Katarakt-OPs durchführen. Das Zentrum benötigt eine spezifische Betriebshaftpflicht, die Behandlungsfehlerrisiken und Anästhesierisiken abdeckt.
Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der Absicherung ambulanter OP-Zentren und findet den passenden Versicherungsschutz für Betrieb, Haftung und Ausfallrisiken.
Quellen: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Ambulantes Operieren (2025); Gemeinsamer Bundesausschuss, Ambulante OPs (2024).
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