Ein angestellter Arzt mit KV-Sitz ist ein approbierter Arzt, der in einer vertragsärztlichen Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) in einem Angestelltenverhältnis tätig ist und dabei über einen eigenen, auf seine Person bezogenen Versorgungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) verfügt.

Bedeutung für Ärzte

Das Modell des angestellten Arztes mit eigenem KV-Sitz ist besonders für Ärzte attraktiv, die an der GKV-Versorgung teilnehmen möchten, ohne die unternehmerischen Risiken einer eigenen Praxisgründung zu tragen. Der KV-Sitz ist personengebunden und nicht übertragbar. Endet das Angestelltenverhältnis, fällt der Sitz zurück an die Praxis oder das MVZ, sofern nicht vertraglich anders geregelt. Für die Einkommensteuer gilt der angestellte Arzt als Arbeitnehmer, für sozialversicherungsrechtliche Fragen gelten die normalen Arbeitnehmerregeln.

Abgrenzung

Der angestellte Arzt mit KV-Sitz unterscheidet sich vom selbstständigen Vertragsarzt: Er hat ein Anstellungsverhältnis mit festem Gehalt und Arbeitgeberzuschuss zur PKV, aber keine unternehmerische Freiheit beim Praxisbetrieb. Er unterscheidet sich auch vom Honorararzt, der ohne Anstellung und ohne KV-Sitz punktuell tätig ist.

Beispiel

Ein Internist mit Facharztanerkennung wird in einem MVZ angestellt. Das MVZ beantragt für ihn einen eigenen KV-Sitz. Der Arzt behandelt GKV-Patienten, rechnet über das MVZ ab und erhält ein fixes Jahresgehalt von 120.000 Euro.

Ärzteversichert berät angestellte Ärzte in MVZ zu PKV-Absicherung, BU und Altersvorsorge, abgestimmt auf das Angestelltenverhältnis.


Quellen: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Anstellung im MVZ (2025); Bundesärztekammer, Angestellte Ärzte (2024).

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