Ein Annuitätendarlehen ist eine Darlehensform, bei der der Kreditnehmer über die gesamte Zinsbindungsperiode eine gleichbleibende Rate zahlt, die sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammensetzt. Im Zeitverlauf sinkt der Zinsanteil, weil die Restschuld durch die laufende Tilgung kleiner wird; entsprechend steigt der Tilgungsanteil bei konstanter Gesamtrate.

Bedeutung für Ärzte

Für niedergelassene Ärzte ist das Annuitätendarlehen die häufigste Finanzierungsform bei der Praxisgründung oder Praxisübernahme. Die konstanten Raten ermöglichen eine verlässliche monatliche Finanzplanung, was für Praxen mit relativ stabilen Einnahmen ideal ist. Typische Praxiskredite haben Laufzeiten von 10 bis 15 Jahren und anfängliche Tilgungssätze von 1 bis 2 Prozent, was bei einem Zinssatz von 4 Prozent zu einer langen Gesamttilgungsdauer führt. Wer schneller schuldenfrei sein will, wählt höhere Anfangstilgung oder nutzt Sondertilgungsrechte, die viele Bankverträge anbieten.

Abgrenzung

Das Annuitätendarlehen unterscheidet sich vom endfälligen Darlehen (Tilgungsaussetzung bis zum Schluss) und vom Tilgungsdarlehen (konstante Tilgungsraten, sinkende Gesamtrate). Bei endfälligen Darlehen wird die Gesamtschuld erst am Laufzeitende getilgt; sie werden seltener für Praxiskredite eingesetzt, aber bisweilen zur Finanzierung kombiniert mit Kapitallebensversicherungen.

Beispiel

Eine Internistin nimmt für die Praxisübernahme ein Annuitätendarlehen über 300.000 Euro zu 3,8 Prozent Zinsen und 2 Prozent Anfangstilgung auf. Ihre monatliche Rate beträgt ca. 1.450 Euro. Nach zehn Jahren hat sie rund 90.000 Euro getilgt; ihre Restschuld liegt noch bei etwa 210.000 Euro. Ärzteversichert empfiehlt, die Praxisfinanzierung mit einer Risikolebensversicherung abzusichern, die die Restschuld im Todesfall ausgleicht.

Quellen

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