Die Anwartschaftsversicherung ist ein PKV-Produkt, das einem Versicherten, der vorübergehend in die GKV wechseln muss oder seine PKV ruhen lässt, das Recht sichert, nach Ende der Unterbrechung ohne erneute Gesundheitsprüfung und zu den ursprünglichen Konditionen in seine PKV zurückzukehren.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte in bestimmten Lebensphasen ist die Anwartschaftsversicherung unverzichtbar: In der Elternzeit, bei einem GKV-pflichtigen Teilzeitjob, bei einem längeren Auslandsaufenthalt oder bei Berufsunterbrechung schützt sie davor, bei der Rückkehr in die PKV als älterer Antragsteller mit möglicherweise neuen Vorerkrankungen eine neue Gesundheitsprüfung bestehen zu müssen. Der Beitrag für eine kleine Anwartschaft beträgt 20 bis 60 Euro monatlich, für eine große Anwartschaft (die auch Altersrückstellungen weiter aufbaut) 100 bis 200 Euro. Die Wahl hängt davon ab, wie lange die Unterbrechung dauert und ob Altersrückstellungen erhalten werden sollen.
Abgrenzung
Es gibt zwei Varianten: Die kleine Anwartschaft sichert nur das Rückkehrrecht ohne Weiteraufbau von Altersrückstellungen. Die große Anwartschaft sichert das Rückkehrrecht und baut Altersrückstellungen weiter auf, ist aber deutlich teurer. Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom Alter des Versicherten und der Dauer der Unterbrechung ab.
Beispiel
Eine Ärztin geht für zwei Jahre in Elternzeit und wird GKV-pflichtig. Sie schließt eine kleine Anwartschaft für 35 Euro monatlich ab. Nach Rückkehr in Vollzeit tritt sie ohne Gesundheitsprüfung in ihren bisherigen PKV-Tarif zurück.
Ärzteversichert berät Ärztinnen und Ärzte zu Anwartschaftsversicherungen in Elternzeit, Auslandsaufenthalten und anderen PKV-Unterbrechungsphasen.
Quellen: Verband der Privaten Krankenversicherung, Anwartschaftsversicherung (2025); Bundesministerium für Gesundheit, PKV Elternzeit (2024).
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