Die Anwartschaftsversicherung ist eine Vertragsform der privaten Krankenversicherung, die den Versicherungsschutz für einen Versicherten aufrechterhalten, aber den regulären Beitrag für eine definierte Zeit aussetzen oder erheblich reduzieren soll, wenn der Versicherte vorübergehend nicht oder kaum erwerbstätig ist. Sie dient dazu, die aufgebauten Altersrückstellungen und den bisherigen Gesundheitsstatus für die Rückkehr in die Vollversicherung zu erhalten.

Bedeutung für Ärzte

Ärzterinnen und Ärzte in Elternzeit können sich über die Anwartschaftsversicherung absichern: Während GKV-versicherte Elternteile beitragsfrei mitversichert sind, müssen PKV-Versicherte aktiv handeln. Es gibt die kleine Anwartschaft (sichert nur Altersrückstellungen, kein Leistungsschutz) und die große Anwartschaft (Leistungsschutz bleibt erhalten, Beitrag reduziert). Die Beiträge für die Anwartschaft liegen je nach Tarif zwischen 15 und 120 Euro monatlich. Nach Ende der Elternzeit kann der Arzt zum bisherigen Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung zurückkehren.

Abgrenzung

Die Anwartschaft ist von der Beitragsbefreiung zu unterscheiden: Die vollständige Beitragsbefreiung gibt es in der PKV im Regelfall nicht ohne Kündigung des Vertrags. Die Anwartschaftsversicherung ist hingegen keine Kündigung, sondern eine vertragliche Ruhensvereinbarung. Sie ist auch nicht identisch mit der Ruhensvereinbarung bei Auslandsaufenthalten mit eigenem Krankenversicherungsschutz im Zielland.

Beispiel

Eine Ärztin geht für 12 Monate in Elternzeit. Statt ihren PKV-Tarif für 580 Euro monatlich weiterzuzahlen, schließt sie eine große Anwartschaft für 75 Euro monatlich ab. Ihr Tarif, ihre Altersrückstellungen und ihr Leistungsschutz bleiben unverändert erhalten. Nach der Elternzeit aktiviert sie die Vollversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Ärzteversichert berät Ärzte über die optimale Gestaltung von Elternzeit und PKV.

Quellen

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