Die AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) ist eine der ältesten und größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert ist. Sie gehört zum System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und ist regional in elf eigenständige Gesellschaften unterteilt, die zusammen rund 27 Millionen Versicherte betreuen.

Bedeutung für Ärzte

Für niedergelassene Ärzte ist die AOK einer der wichtigsten Kostenträger im Praxisalltag. Leistungen für AOK-Versicherte werden über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abgerechnet. Dabei gelten die einheitlichen Regelungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM). Darüber hinaus schließt die AOK regionale und arztgruppenspezifische Selektivverträge ab, etwa für hausarztzentrierte Versorgung (HZV) oder besondere ambulante ärztliche Versorgung (BAAV). Die Teilnahme an diesen Verträgen kann die Vergütung der Praxis spürbar verbessern. Auch bei Arzneimittelverordnungen ist die AOK relevant, da bei überdurchschnittlichen Verordnungskosten ein Arzneimittelregress drohen kann.

Abgrenzung

Die AOK ist eine von mehreren GKV-Kassenarten. Neben der AOK existieren Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), die Techniker Krankenkasse (TK) und weitere Ersatzkassen. Alle GKV-Kassen unterliegen dem SGB V, unterscheiden sich jedoch in Beitragssatz, Zusatzleistungen und Selektivvertragsangeboten. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung (PKV) gilt bei der AOK das Sachleistungsprinzip: Der Arzt rechnet nicht direkt mit dem Patienten, sondern über die KV ab.

Praxisbeispiel

Eine Hausarztpraxis in Bayern nimmt am AOK-Hausarztvertrag teil. Patienten, die den Hausarzt als erste Anlaufstelle wählen, bringen eine spezielle Teilnahmeerklärung mit. Die Praxis erhält für diese Patienten eine höhere Quartalspauschale als im Regelfall der KV-Abrechnung. Bei Fragen zur korrekten Vertragsgestaltung und den Auswirkungen auf die Gesamtvergütung hilft Ärzteversichert mit praxisnahen Informationen rund um Absicherung und Praxisfinanzen.

Quellen

  • GKV-Spitzenverband: Grunddaten der gesetzlichen Krankenversicherung (2024)
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung: Handbuch zur Abrechnung nach EBM (2024)
  • AOK-Bundesverband: Vertragsinformationen für Vertragsärzte, aok.de (2025)

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