Die AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) bezeichnet eine regional organisierte gesetzliche Krankenversicherung, die in Deutschland als bundesweit größte Kassengruppe rund 26 Millionen Versicherte betreut. Die AOK ist in elf regionale Landesverbände gegliedert, die eigenständig organisiert sind, aber gemeinsame Markenidentität teilen.

Bedeutung für Ärzte

Für niedergelassene Vertragsärzte ist die AOK der volumenmäßig bedeutendste GKV-Vertragspartner: In vielen Regionen sind 35 bis 50 Prozent des Patientenaufkommens AOK-Versicherte. Abrechnungstechnisch hat der Arzt keinen direkten Vertrag mit der AOK; er rechnet über die KV ab, die als kollektiver Vertragspartner der Kassen fungiert. Selektivverträge (z.B. Hausarztverträge nach § 73b SGB V) kann die AOK jedoch direkt mit Ärzten oder Ärzteverbänden schließen, was zusätzliche Honorarkomponenten ermöglichen kann. Die AOK ist auch Partner in Disease-Management-Programmen (DMP), an denen Ärzte teilnehmen können.

Abgrenzung

Die AOK ist von anderen GKV-Kassenarten zu unterscheiden: Betriebskrankenkassen (BKK) sind ursprünglich an einzelne Unternehmen gebunden; Innungskrankenkassen (IKK) wurden von Handwerksinnungen gegründet; Ersatzkassen wie TK und BARMER sind bundesweit organisiert. Inhaltlich sind alle GKV-Kassen bezüglich Pflichtleistungen gleichwertig; Unterschiede entstehen bei Wahltarifen und Zusatzleistungen.

Beispiel

Ein Allgemeinmediziner in Sachsen hat einen Hausarztvertrag mit der AOK Plus. Patienten, die sich einschreiben, bringen die ausgefüllten Teilnahmedokumente mit; der Arzt erhält eine zusätzliche Pauschale für die hausärztliche Koordination. Bei der KV-Abrechnung werden AOK-Patienten wie alle GKV-Versicherten über EBM abgerechnet. Ärzteversichert informiert über Praxisrisiken, die aus dem Behandlungsvolumen mit großen Kassengruppen entstehen können.

Quellen

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