Die Approbation ist die staatlich erteilte Erlaubnis zur unbeschränkten Ausübung des Arztberufs in Deutschland. Sie wird nach erfolgreichem Abschluss des Medizinstudiums inklusive Staatsexamen und einer abgeleisteten Famulatur sowie dem Praktischen Jahr durch die zuständige Landesbehörde erteilt und ist grundsätzlich unbefristet und bundesweit gültig.

Bedeutung für Ärzte

Ohne Approbation ist die selbstständige ärztliche Tätigkeit, die Niederlassung in einer Kassenpraxis oder die Anstellung als Arzt in einem Krankenhaus nicht zulässig. Die Approbation ist zugleich Voraussetzung für die Eintragung in die Ärzteliste der Ärztekammer und für die Zulassung als Vertragsarzt bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Sie kann bei schwerwiegenden berufsrechtlichen Verstößen oder nachgewiesener Unzuverlässigkeit widerrufen oder ruhend gestellt werden. Für Ärzte aus dem EU-Ausland gilt das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, während Ärzte aus Drittstaaten ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren durchlaufen müssen.

Abgrenzung

Die Approbation ist nicht mit der Berufserlaubnis zu verwechseln, die nur eine befristete und auf bestimmte Tätigkeiten begrenzte Ausübungserlaubnis darstellt. Auch die Facharztanerkennung ist ein gesondertes Verfahren und setzt die Approbation voraus, geht jedoch inhaltlich darüber hinaus. Die Kassenzulassung (Zulassung als Vertragsarzt) ist ebenfalls von der Approbation zu trennen: Sie erlaubt die Abrechnung gesetzlich versicherter Leistungen, ist aber ein eigenständiges Verwaltungsverfahren bei der KV.

Praxisbeispiel

Eine Ärztin aus Rumänien möchte sich in einer deutschen Gemeinschaftspraxis niederlassen. Sie stellt bei der zuständigen Landesbehörde einen Antrag auf Anerkennung ihrer EU-Approbation. Nach Prüfung der Gleichwertigkeit ihres Studiums erhält sie die deutsche Approbation und kann sich anschließend bei der KV um eine Kassenzulassung bewerben. Bei Ärzteversichert finden Ärztinnen und Ärzte ergänzende Informationen zur Absicherung während und nach der Niederlassung.

Quellen

  • Bundesärzteordnung (BÄO) in der Fassung vom 16. April 1987, zuletzt geändert 2024
  • Bundesministerium für Gesundheit: Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO), 2024
  • Bundesärztekammer: Merkblatt zur Approbation und Berufserlaubnis, baek.de (2025)

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