Die Approbation ist die staatliche Zulassung zur Ausübung des ärztlichen Heilberufs in Deutschland, die nach erfolgreich absolviertem Medizinstudium und Bestehen des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung erteilt wird. Sie gilt auf Lebenszeit und berechtigt zur eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde.
Bedeutung für Ärzte
Die Approbation ist die unabdingbare Voraussetzung für jede Form selbstständiger ärztlicher Tätigkeit, für die Erteilung einer KV-Zulassung sowie für die Mitgliedschaft in der Ärztekammer. Sie kann nur unter strengen Voraussetzungen nach § 5 BÄO widerrufen werden, beispielsweise bei Straftaten, Unwürdigkeit oder mangelnder Eignung. Der Entzug der Approbation bedeutet das faktische Berufsverbot. Für PKV und BU-Versicherung ist relevant, dass Ärzte, die ihre Approbation verlieren, auch ihren Berufsschutz im Sinne der konkreten Verweisung verlieren können. Approbationsinhaber aus EU-Staaten können ihre Anerkennung über gegenseitige Anerkennungsverfahren erlangen.
Abgrenzung
Die Approbation ist von der Berufserlaubnis zu unterscheiden, die befristet und auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt ist und für ausländische Ärzte erteilt wird, bis eine vollständige Anerkennung erfolgt. Außerdem ist die Approbation nicht mit der Kassenzulassung (Zulassung als Vertragsarzt) zu verwechseln: Die Kassenzulassung ist die Berechtigung zur Abrechnung mit den GKV; die Approbation ist die Berechtigung zur ärztlichen Tätigkeit überhaupt.
Beispiel
Eine Medizinstudentin besteht im März den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Ihr Approbationsantrag wird beim zuständigen Landesprüfungsamt bearbeitet; nach Vorlage aller Unterlagen erhält sie die Approbationsurkunde und kann ihre Weiterbildung starten. Ärzteversichert empfiehlt bereits ab diesem Zeitpunkt den Abschluss einer BU-Versicherung, solange der Gesundheitsstatus noch optimal ist.
Quellen
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