Arbeitsrechtsschutz bezeichnet den Versicherungsbaustein einer Rechtsschutzversicherung, der die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen aus dem Arbeitsverhältnis des Versicherten übernimmt, also Anwaltskosten, Gerichtskosten und Sachverständigenkosten. Er ist in der Regel als Modul in einer umfassenden Rechtsschutzversicherung enthalten.
Bedeutung für Ärzte
Für angestellte Ärzte sind arbeitsrechtliche Konflikte keine Seltenheit: Streitigkeiten um Überstundenvergütung, Rufbereitschaft, Kündigung, Zeugnisinhalte oder Versetzungen beschäftigen das Arbeitsgericht in erheblicher Zahl. Ein Anwaltssatz vor dem Arbeitsgericht kann allein in der ersten Instanz 1.500 bis 5.000 Euro kosten. Der Arbeitsrechtsschutz übernimmt diese Kosten nach einer Wartezeit von in der Regel drei Monaten ab Vertragsabschluss. Praxisinhaber benötigen zusätzlich den Firmen-Arbeitsrechtsschutz, der Arbeitgeberstreitigkeiten mit Mitarbeitern (Abmahnungen, Kündigungsschutz) absichert.
Abgrenzung
Der Arbeitsrechtsschutz ist vom Berufsrechtsschutz zu unterscheiden, der Auseinandersetzungen mit Behörden, Kammern oder im Rahmen berufsrechtlicher Verfahren abdeckt. Außerdem ist er kein Schutz gegen Haftpflichtansprüche; dafür ist die Berufshaftpflicht zuständig. In der Rechtsschutzversicherung sind Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Arbeitsrechtsschutz zwei getrennte Module.
Beispiel
Ein leitender Oberarzt erhält eine ordentliche Kündigung wegen angeblicher Pflichtverletzung. Er beauftragt mit Unterstützung seiner Rechtsschutzversicherung einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Klage beim Arbeitsgericht; nach drei Monaten einigen sich die Parteien auf eine Abfindung in Höhe von vier Monatsgehältern. Die Rechtsschutzversicherung trägt alle Anwalts- und Gerichtskosten. Ärzteversichert empfiehlt, Arbeitsrechtsschutz bereits vor Antritt einer neuen Stelle abzuschließen.
Quellen
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