Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist das ärztliche Dokument, das bescheinigt, dass ein Patient aufgrund seiner Erkrankung nicht in der Lage ist, seine berufliche Tätigkeit auszuüben. Sie ist die formale Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Lohnfortzahlung und GKV-Krankengeld.
Bedeutung für Ärzte
Ärzte sind in doppelter Funktion betroffen: als Aussteller und als mögliche Patienten. Als Aussteller haben Vertragsärzte die Pflicht, AU-Bescheinigungen sorgfältig und zeitnah auszustellen; seit 2022 läuft die Übermittlung an Arbeitgeber und Krankenkassen elektronisch (eAU). Als Versicherte sind selbstständige Ärzte in der Regel nicht GKV-versichert; für sie greift im Krankheitsfall die private Krankentagegeldversicherung. Angestellte Ärzte haben nach sechs Wochen Lohnfortzahlung Anspruch auf GKV-Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Bruttolohns, maximal jedoch 90 Prozent des Nettolohns, für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
Abgrenzung
Die AU-Bescheinigung ist vom ärztlichen Attest zu unterscheiden, das keine spezifische Rechtsfolge hat. Sie ist außerdem nicht identisch mit dem BU-Bescheid einer Versicherung: Die AU bescheinigt kurzfristige Krankheitsbedingte Leistungsunfähigkeit; die BU-Anerkennung trifft eine dauerhafte versicherungsrechtliche Entscheidung.
Beispiel
Ein Allgemeinarzt erkrankt an einem grippalen Infekt und bittet seinen Kollegen, eine AU für sich selbst auszustellen. Da er selbstständig und GKV-frei ist, hat er keinen Anspruch auf Krankengeld; stattdessen greift seine private Krankentagegeldversicherung ab dem dritten Tag. Ärzteversichert berät selbstständige Ärzte bei der Absicherung des Krankentagegeldschutzes.
Quellen
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