Der Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA) ist der rechtlich bindende Vertrag zwischen dem Praxisinhaber als Arbeitgeber und der MFA als Arbeitnehmerin. Er regelt Vergütung, Arbeitszeit, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen und muss seit der Reform des Nachweisgesetzes 2022 in schriftlicher Form mit erweiterten Pflichtangaben übergeben werden.
Bedeutung für Ärzte
Praxisinhaber sind tariflich an den Manteltarifvertrag für MFA (MFAM) der ArbeitsGemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten gebunden, sofern sie Mitglied in einem entsprechenden Arbeitgeberverband sind. Der Tarifvertrag legt Mindestlöhne, Jahresurlaub (30 Tage) und Zulagen für Samstagsarbeit fest. Seit 2022 verlangt das Nachweisgesetz die schriftliche Übergabe des Vertrags spätestens am ersten Arbeitstag; bei Verstößen drohen Bußgelder. Die MFA-Gehaltstabelle orientiert sich an Berufsgruppen und Berufserfahrung; ein Einstiegsgehalt liegt 2024 bei ca. 2.100 bis 2.500 Euro brutto monatlich.
Abgrenzung
Der MFA-Arbeitsvertrag ist vom Ausbildungsvertrag (für Azubis) und vom Minijob-Vertrag zu unterscheiden. Minijob-MFA unterliegen besonderen sozialversicherungsrechtlichen Regeln und dürfen 2024 maximal 538 Euro monatlich verdienen. Außerdem ist der MFA-Vertrag kein Werkvertrag; Letzterer würde eine freie Mitarbeit begründen, was bei MFA regelmäßig zur Scheinselbstständigkeit führt.
Beispiel
Eine Praxisinhaberin stellt eine erfahrene MFA mit sechs Jahren Berufserfahrung ein. Sie überreicht den schriftlichen Arbeitsvertrag am ersten Arbeitstag, der Grundgehalt, Jahresurlaub, Probezeit und Kündigungsfrist enthält. Da die Praxis dem Arbeitgeberverband angehört, ist das MFA-Tarifgehalt bindend. Ärzteversichert weist darauf hin, dass die Haftpflichtversicherung der Praxis auch für Schäden gilt, die durch neue Mitarbeiterinnen verursacht werden.
Quellen
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