Das Arzneimittelbudget bezeichnet die Gesamtsumme an Verordnungskosten, die ein niedergelassener Vertragsarzt im Rahmen der GKV jährlich für Medikamente aufwenden darf, ohne eine Wirtschaftlichkeitsprüfung zu riskieren. Es wird aus den durchschnittlichen Verordnungskosten vergleichbarer Arztgruppen im jeweiligen KV-Bezirk abgeleitet.

Bedeutung für Ärzte

Überschreitet ein Arzt den für seine Fachgruppe geltenden Richtwert signifikant, kann die KV eine Wirtschaftlichkeitsprüfung einleiten; bei nachgewiesener Unwirtschaftlichkeit droht ein Regress. Das kann bedeuten, dass der Arzt einen Teil der überhöhten Verordnungskosten persönlich erstatten muss. Für Allgemeinmediziner und Internisten mit vielen multimorbiden Patienten ist das Arzneimittelbudget besonders kritisch, da chronisch kranke Patienten oft teure Medikamente benötigen. Praxissoftware mit Verordnungsmonitoring und die regelmäßige Analyse der Verordnungskosten im Vergleich zur Fachgruppe helfen, Überraschungen zu vermeiden.

Abgrenzung

Das Arzneimittelbudget ist vom Heilmittelbudget (für Physiotherapie, Logopädie etc.) zu unterscheiden. Es ist außerdem nicht mit dem Ausgabenvolumen zu verwechseln, das die Kassen im Gesamtvertrag festlegen; das individuelle Richtgrößenvolumen bezieht sich auf den einzelnen Arzt bezogen auf seine Patientenstruktur.

Beispiel

Ein Hausarzt mit überdurchschnittlich vielen multimorbiden Patienten überschreitet das Richtgrößenvolumen für Arzneimittel um 20 Prozent. Er legt bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung seinen Versorgungsauftrag und die Diagnosestruktur seiner Praxis dar; die KV erkennt dies als Praxisbesonderheit an, sodass kein Regress entsteht. Ärzteversichert empfiehlt eine regelmäßige Praxisberatung durch die KV zur Budgetkontrolle.

Quellen

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