Die ärztliche Aufklärungspflicht bezeichnet die gesetzlich geregelte Verpflichtung des Arztes, den Patienten vor einem diagnostischen oder therapeutischen Eingriff umfassend über Diagnose, geplante Maßnahme, Behandlungsalternativen sowie die spezifischen Risiken und mögliche Komplikationen zu informieren. Seit 2013 ist sie in § 630e BGB (Patientenrechtegesetz) kodifiziert.
Bedeutung für Ärzte
Aufklärungsfehler sind nach Behandlungsfehlern im engeren Sinne die zweithäufigste Ursache für Arzthaftungsansprüche. Ein Aufklärungsfehler liegt vor, wenn der Patient über ein verwirklichtes Risiko nicht oder nicht rechtzeitig aufgeklärt wurde. Selbst ein lege artis durchgeführter Eingriff kann zu Schadensersatz führen, wenn die Aufklärung fehlerhaft war. Dokumentation ist entscheidend: Nur wer die Aufklärung zeitnah und vollständig in der Patientenakte dokumentiert, kann im Streitfall den Beweis führen. Die Aufklärung muss mündlich erfolgen und so rechtzeitig, dass der Patient seine Entscheidung in Ruhe treffen kann.
Abgrenzung
Aufklärungspflicht ist von der Beratungspflicht zu unterscheiden: Die Beratung umfasst Empfehlungen und Informationen allgemeiner Art; die Aufklärung bezieht sich konkret auf bevorstehende Eingriffe und deren Risiken. Außerdem ist die therapeutische Aufklärung (Verhaltensinstruktionen nach einem Eingriff) von der präoperativen Risikoaufklärung abzugrenzen.
Beispiel
Eine Orthopädin erklärt einer Patientin die geplante Kniearthroskopie. Sie erläutert die typischen Risiken (Infektion, Thrombose, Nervenverletzung) und dokumentiert das Gespräch in einem standardisierten Aufklärungsbogen, den die Patientin unterschreibt. Als nach dem Eingriff eine Thrombose auftritt, kann die Ärztin nachweisen, dass die Patientin über dieses Risiko informiert war. Ärzteversichert empfiehlt, die Aufklärungsdokumentation als festen Bestandteil des Praxis-QM zu etablieren.
Quellen
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