Der Auslandsreise-Krankenversicherungsschein (EHIC) ist eine europaweit gültige Krankenversicherungskarte, die GKV-Versicherten bei Krankheit oder Unfall in einem EU-Mitgliedstaat, in EWR-Ländern sowie in der Schweiz den Zugang zur staatlichen Gesundheitsversorgung des Gastlandes sichert. Sie wird von der jeweiligen Krankenkasse ausgestellt.
Bedeutung für Ärzte
GKV-versicherte Ärzte, insbesondere Assistenzärzte und angestellte Klinikärzte, erhalten von ihrer Krankenkasse die EHIC auf der Rückseite der Gesundheitskarte. Sie ersetzt jedoch keine vollständige Auslandskrankenversicherung: Die EHIC deckt nur die im Gastland üblichen Kassenleistungen ab, nicht Privatbehandlung, Rücktransport oder Zahnbehandlung über Grundversorgung hinaus. PKV-versicherte Ärzte erhalten keine EHIC; für sie ist eine separate Auslandskrankenversicherung umso wichtiger. In Drittstaaten wie den USA oder Kanada gilt die EHIC nicht.
Abgrenzung
Die EHIC ist nicht identisch mit der Auslandskrankenversicherung, die umfassendere Leistungen bietet. Außerdem ist sie zu unterscheiden von der globalen Reisekrankenversicherung, die auch in Nicht-EU-Ländern greift, und vom internationalen Krankenschein für Selbstständige.
Beispiel
Ein angestellter Arzt erkrankt während eines Kurzurlaubs in Spanien und muss einen Hausarzt aufsuchen. Mit der EHIC kann er die staatliche Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen, ohne Vorauszahlungen leisten zu müssen; die Kosten werden direkt zwischen den Sozialversicherungssystemen abgerechnet. Ärzteversichert empfiehlt, die EHIC stets mit einer ergänzenden Auslandskrankenversicherung zu kombinieren.
Quellen
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