Ausnahmeindikationen bei Arzneimitteln bezeichnen die in der Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) des G-BA festgelegten Krankheitsbilder, bei deren Vorliegen Arzneimittel zu Lasten der GKV verordnet werden dürfen, obwohl sie grundsätzlich von der Verordnungsfähigkeit ausgeschlossen sind (z.B. OTC-Präparate, d.h. Medikamente ohne Rezeptpflicht).

Bedeutung für Ärzte

OTC-Arzneimittel sind für Erwachsene grundsätzlich keine GKV-Leistung; jedoch ermöglichen Ausnahmeindikationen, bestimmte Präparate dennoch zu verordnen, wenn eine der in der AM-RL genannten Erkrankungen vorliegt. Beispiel: Magnesium kann bei manifester Hypomagnesiämie zu Lasten der GKV verordnet werden. Für Ärzte ist die korrekte Diagnosestellung und Dokumentation entscheidend: Wer ein OTC-Mittel ohne nachgewiesene Ausnahmeindikation verordnet, riskiert einen Arzneimittelregress. Die AM-RL-Anlage I wird regelmäßig aktualisiert.

Abgrenzung

Ausnahmeindikationen sind von Off-Label-Use zu unterscheiden: Off-Label-Use bezeichnet die Verordnung eines Arzneimittels außerhalb seiner zugelassenen Indikation, was andere Regeln und Aufklärungspflichten hat. Außerdem sind sie nicht identisch mit der Verordnung im Rahmen besonderer Vertragsregelungen (z.B. Rabattverträge der Kassen).

Beispiel

Eine Hausärztin behandelt einen Patienten mit symptomatischer Hypomagnesiämie nach Cisplatin-Chemotherapie. Das verordnete Magnesium-Präparat (OTC) wäre eigentlich nicht GKV-erstattungsfähig. Da jedoch eine Ausnahmeindikation nach AM-RL Anlage I vorliegt, darf sie das Präparat auf Kassenrezept verordnen. Ärzteversichert weist darauf hin, dass solche Verordnungen sorgfältig im Behandlungsfall dokumentiert werden sollten.

Quellen

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