Azubi Praxis Versicherung bezeichnet die Gesamtheit der versicherungsrechtlichen Regelungen, die den Ausbildungsbetrieb Arztpraxis und den Auszubildenden absichern, insbesondere in Bezug auf Haftpflichtansprüche, gesetzliche Unfallversicherung und Schadensersatz bei Schäden, die durch den Azubi verursacht werden oder diesem entstehen.

Bedeutung für Ärzte

Praxisinhaber, die MFA-Auszubildende beschäftigen, haften für Schäden, die Azubis im Rahmen ihrer Ausbildung an Dritten (Patienten, Kollegen) verursachen. Diese Schäden sind in der Regel durch die Betriebshaftpflichtversicherung der Praxis gedeckt. Azubis sind außerdem gesetzlich über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) unfallversichert; Praxisinhaber müssen Unfälle bei der BGW melden. Schäden am Praxiseigentum, die Azubis versehentlich verursachen, sind im Regelfall nicht abgedeckt; hierfür braucht es eine eigene Inventarversicherung oder eine Kulanzregelung. Eine Haftpflichtversicherung für Azubis ist in der Regel durch die Eltern oder über die Betriebshaftpflicht der Praxis mitabgedeckt.

Abgrenzung

Die Haftungsfrage bei Azubis ist von der Haftung ausgelernter MFA zu unterscheiden: Volljährige MFA können persönlich haften; Minderjährige Azubis haften eingeschränkt, und die Verantwortung liegt stärker beim Praxisinhaber. Außerdem ist die gesetzliche Unfallversicherung (BGW) von der privaten Unfallversicherung zu unterscheiden; letztere muss separat abgeschlossen werden.

Beispiel

Eine Auszubildende MFA lässt versehentlich eine Blutprobe eines Patienten fallen und beschädigt dabei das Praxisgerät. Für den Patientenschaden (wenn entstanden) greift die Betriebshaftpflicht; für den Geräteschaden prüft die Praxisinhaberin, ob die Haushaltsversicherung oder Inventarversicherung greift. Ärzteversichert empfiehlt, beim Einstellen von Azubis den Versicherungsschutz der Praxis vollständig zu prüfen.

Quellen

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