Barrierefreiheit in der Arztpraxis bezeichnet den Zustand, in dem Räumlichkeiten, Einrichtungen und Dienstleistungen so gestaltet sind, dass Menschen mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen sie ohne fremde Hilfe uneingeschränkt nutzen können. Grundlage sind die DIN 18040 (Barrierefreies Bauen), das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und landesspezifische Bauordnungen.
Bedeutung für Ärzte
Praxisinhaber sind sowohl aus rechtlichen als auch aus ethischen Gründen gehalten, ihre Praxen barrierefrei zu gestalten. Bei Neubau oder umfassender Sanierung sind barrierefreie Zugänge (Rampen, Aufzüge, breite Türen), behindertengerechte Toiletten und ausreichende Bewegungsflächen in vielen Bundesländern Pflicht. Für Bestandsimmobilien gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit: Umbaumaßnahmen müssen wirtschaftlich zumutbar sein. Darüber hinaus kann eine barrierefreie Praxis Wettbewerbsvorteil sein, da ältere und mobilitätseingeschränkte Patienten gezielt angesprochen werden. Investitionskosten können steuerlich abgeschrieben werden. Ärzteversichert informiert über die betriebswirtschaftliche Planung von Praxisumbauten.
Abgrenzung
Barrierefreiheit ist nicht mit dem allgemeinen Arbeitsschutz identisch, auch wenn beide Bereiche bauliche Anforderungen betreffen. Auch die Anforderungen des Infektionsschutzes (getrennte Wartebereiche) sind eigenständige Pflichten. Die kassenärztlichen Zulassungsvoraussetzungen enthalten keine explizite Barrierefreiheitspflicht, jedoch fordern viele KVen bei Neuzulassungen entsprechende Nachweise.
Praxisbeispiel
Ein Hausarzt mietet eine neue Praxis im Erdgeschoss und lässt beim Umbau eine schwellenlose Eingangstür, eine rollstuhlgerechte Untersuchungsliege mit elektrischer Höhenverstellung und eine barrierefreie Toilette einbauen. Die Mehrkosten gegenüber einer Standardausstattung betragen 12.000 Euro und werden über die Betriebsausgaben steuerlich berücksichtigt.
Quellen
- DIN 18040-1: Barrierefreies Bauen, öffentlich zugängliche Gebäude (2010, zuletzt geprüft 2024)
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), Fassung 2024
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Leitfaden zur barrierefreien Praxis, kbv.de (2024)
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