Der Basistarif der privaten Krankenversicherung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Pflichtangebot-Tarif, den jeder private Krankenversicherer anbieten muss und der in Leistungen und Beitrag dem GKV-Niveau entspricht. Er richtet sich an PKV-Versicherte, die ihren regulären Tarif aus finanziellen Gründen nicht mehr finanzieren können.

Bedeutung für Ärzte

Der Basistarif ist primär für einkommensschwache PKV-Versicherte relevant, nicht für gut verdienende Ärzte in der Erwerbsphase. Er kann jedoch für Ärzte in Sondersituationen bedeutsam werden: bei Liquiditätsengpass nach Praxisinsolvenz, nach langer Krankheitsphase oder in bestimmten Übergangsphasen. Der Beitrag im Basistarif ist gedeckelt auf den GKV-Höchstbeitrag (2024 ca. 843 Euro monatlich); Hilfebedürftige zahlen die Hälfte. Versicherer müssen jeden aufnehmen, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge, was den Basistarif zum Auffangnetz macht. Wechsel in den Basistarif ist immer möglich; Rückkehr in den Normaltarif setzt neue Gesundheitsprüfung voraus.

Abgrenzung

Der Basistarif ist vom Standardtarif (für vor 2009 Versicherte) und vom regulären PKV-Tarif zu unterscheiden. Er bietet GKV-Niveau, nicht das höhere Leistungsniveau eines vollwertigen PKV-Tarifs; Chefarztbehandlung und Einbettzimmer sind im Basistarif nicht enthalten. Ärzten als PKV-Versicherten und als behandelnden Ärzten von Basistarif-Patienten ist diese Unterscheidung bewusst zu sein.

Beispiel

Ein niedergelassener Arzt gerät nach einer schweren Erkrankung in eine finanzielle Notlage. Er wechselt vorübergehend in den Basistarif und zahlt nur noch 421 Euro monatlich (Hälfte des Höchstbetrags wegen Hilfebedürftigkeit). Nach Genesung und Wiederaufnahme der Tätigkeit wechselt er zurück in seinen ursprünglichen Tarif. Ärzteversichert berät über Alternativen zum Basistarif in Krisenphasen.

Quellen

  • PKV-Verband
  • BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

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