Begleitziffern bezeichnen in der GOÄ Gebührenordnungspositionen, die neben einer Hauptziffer zusätzlich abgerechnet werden dürfen, weil sie eigenständige Leistungen umfassen, die in der Hauptziffer nicht bereits enthalten sind. Ihre Zulässigkeit ergibt sich aus dem Leistungsinhalt der jeweiligen Gebührenposition und den allgemeinen Regeln der GOÄ.

Bedeutung für Ärzte

Die korrekte Berechnung von Begleitziffern ermöglicht eine vollständige Honorierung aller erbrachten Leistungen. Ein häufiges Beispiel: Bei einer operativen Leistung (Hauptziffer) können vorbereitende Leistungen wie Lokalanästhesie, Verbandswechsel oder postoperative Überwachung als Begleitziffern abgerechnet werden. Fehler entstehen, wenn Ärzte Begleitziffern abrechnen, die nach GOÄ bereits in der Hauptziffer enthalten sind (sog. Leistungsübernahme): In diesen Fällen ist die PKV berechtigt, die Erstattung zu kürzen. Praxissoftware sollte entsprechende Hinweise generieren.

Abgrenzung

Begleitziffern sind von Ausschlussziffern zu unterscheiden: Ausschlussziffern dürfen nie gleichzeitig mit bestimmten anderen Positionen abgerechnet werden. Begleitziffern hingegen können und sollen neben der Hauptziffer stehen, sofern die Leistungsinhalte sich nicht überschneiden. Im EBM-Bereich gibt es analoge Konzepte unter anderen Bezeichnungen.

Beispiel

Ein Dermatologe entfernt operativ ein Melanom (Hauptziffer GOÄ 2404) und verabreicht dabei eine Lokalanästhesie (GOÄ 491). Die Lokalanästhesie ist eine eigenständige Leistung und kann als Begleitziffer neben der Hauptoperation abgerechnet werden. Ärzteversichert erklärt Ärzten, wie GOÄ-Rechnungen korrekt und vollständig aufgebaut werden sollten.

Quellen

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