Die Begutachtung für den Pflegegrad ist die von Medizinischem Dienst (MD) oder MEDICPROOF (für private Pflegepflichtversicherung) durchgeführte Vor-Ort-Prüfung, bei der ein Gutachter die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten des Antragstellers in sechs Lebensbereichen bewertet und daraus einen Pflegegrad von 1 bis 5 empfiehlt.
Bedeutung für Ärzte
Hausärzte spielen eine wichtige Rolle bei der Vorbereitung ihrer Patienten auf die Begutachtung. Studien zeigen, dass Patienten, die gut vorbereitet sind und ihre Einschränkungen präzise schildern können, häufiger einen angemessenen Pflegegrad erhalten. Ärzte sollten aktuelle Befundberichte, Diagnoseübersichten, Medikamentenpläne und falls vorhanden Selbst- oder Fremdbeurteilungsbögen bereitstellen. Besonders relevant: Die Begutachtung findet an einem einzelnen Tag statt und bildet nicht den Verlauf einer Erkrankung ab; eine gute ärztliche Dokumentation der dauerhaften Einschränkungen ist deshalb unverzichtbar.
Abgrenzung
Die Pflegegradbegutachtung ist von der Begutachtung zur Feststellung der Erwerbsminderung (DRV) und von der ärztlichen Begutachtung im Rentenrecht zu unterscheiden. Außerdem ist das NBA-Begutachtungsinstrument (für Pflegegrad 1 bis 5) vom alten Pflegestufensystem (bis 2016) grundsätzlich verschieden.
Beispiel
Ein 82-jähriger Patient mit fortgeschrittener Herzinsuffizienz und leichter Demenz soll begutachtet werden. Seine Hausärztin erstellt einen ausführlichen Bericht, der die Einschränkungen bei Mobilität, Selbstversorgung und kognitiver Kompetenz detailliert beschreibt. Der Gutachter empfiehlt Pflegegrad 4, was die Pflegekasse ohne Einwand annimmt. Ärzteversichert informiert über Rechte von Patienten im Begutachtungsverfahren.
Quellen
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