Das Neue Begutachtungsinstrument (NBA) ist seit dem 1. Januar 2017 das verbindliche Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit und zur Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 5 nach SGB XI. Es bewertet die Selbstständigkeit und Fähigkeiten der betroffenen Person in sechs definierten Lebensbereichen (Modulen), die unterschiedlich gewichtet werden.

Bedeutung für Ärzte

Das NBA ist für Ärzte relevant, weil sie ihre pflegebedürftigen Patienten gezielt auf die Begutachtung vorbereiten können. Die sechs Module sind: Mobilität (10 %), kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %), Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %), Selbstversorgung (40 %), Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (20 %) und Gestaltung des Alltagslebens (15 %). Eine gezielte ärztliche Dokumentation zu allen Modulen, nicht nur zu medizinischen Diagnosen, erhöht die Wahrscheinlichkeit einer korrekten Einstufung.

Abgrenzung

Das NBA-Instrument ist das Nachfolgemodell der bis 2016 geltenden drei Pflegestufen; es ersetzt diese vollständig und ist breiter aufgestellt, da es auch kognitive und psychische Einschränkungen stärker berücksichtigt. Das NBA ist außerdem nicht identisch mit dem Gutachteninstrument für Erwerbsminderungsrenten der DRV, das andere Kriterien hat.

Beispiel

Eine Patientin mit fortgeschrittener Parkinsonerkrankung hat erhebliche Einschränkungen bei Mobilität und Selbstversorgung, aber uneingeschränkte kognitive Fähigkeiten. Ihr Neurologe beschreibt in seinem Befundbericht beide Aspekte präzise; der MD-Gutachter ergibt für die Module Mobilität (hohe Gewichtung) und Selbstversorgung (höchste Gewichtung) hohe Punktwerte. Die Einstufung erfolgt in Pflegegrad 3. Ärzteversichert informiert Ärzte über praktische Unterstützungsangebote im Pflegeübergang.

Quellen

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