Die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ist eine Vertragsklausel in Lebens-, Rentenversicherungen und Sparverträgen, die den Versicherungsnehmer von der Pflicht zur weiteren Prämienzahlung befreit, sobald er berufsunfähig wird. Der Vertrag läuft trotzdem weiter und die angesammelten Ansprüche bleiben erhalten.
Bedeutung für Ärzte
Ärzte schließen häufig fondsgebundene Rentenversicherungen oder Rürup-Renten ab, die über Jahrzehnte bespart werden. Ohne Beitragsbefreiungsklausel würde der gesamte Vorsorgevertrag gefährdet, wenn der Arzt berufsunfähig wird und keine Prämien mehr zahlen kann. Mit Beitragsbefreiung übernimmt die Versicherung die weiteren Einzahlungen; die Versorgung zum Rentenalter bleibt gesichert. Die Beitragsbefreiung ist meist ein eigenständiger Zusatzbaustein, der extra versichert werden muss und einen eigenen Antrag auf Berufsunfähigkeit erfordert. Die Bedingungen (BU-Definition, Rücktritt, Verweisung) sind identisch mit denen der Haupt-BU-Versicherung.
Abgrenzung
Die Beitragsbefreiung bei BU ist von der BU-Rente zu unterscheiden: Erstere stellt sicher, dass kein Kapital aus dem Sparvertrag entnommen werden muss; letztere zahlt eine monatliche Rente zum Lebensunterhalt. Beide Elemente können kombiniert werden und ergänzen sich. Außerdem ist die Beitragsbefreiung nicht dasselbe wie eine Beitragsfreistellung (bei der der Vertrag aktiv beitragsfrei gestellt wird, ohne BU-Kontext).
Beispiel
Eine Ärztin hat eine fondsgebundene Rentenversicherung mit monatlich 500 Euro Beitrag und einem eingeschlossenen Beitragsbefreiungsschutz. Nach 15 Jahren wird sie berufsunfähig. Ohne weitere Prämienzahlungen läuft ihre Rentenversicherung weiter; die Versicherung zahlt die 500 Euro monatlich in ihren Altersvorsorgevertrag ein. Bei Rentenbeginn mit 67 erhält sie trotzdem die volle angesparfte Altersrente. Ärzteversichert empfiehlt, Beitragsbefreiung bei jeder langfristigen Altersvorsorge einzuschließen.
Quellen
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