Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Arbeitslosenversicherung ist der Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze ist beitragsfrei. Sie ist identisch mit der BBG der gesetzlichen Rentenversicherung.

Bedeutung für Ärzte

Für angestellte Ärzte mit überdurchschnittlichem Gehalt hat die BBG direkte finanzielle Bedeutung: 2024 beträgt die BBG in der Arbeitslosenversicherung (West) 90.600 Euro jährlich (7.550 Euro monatlich). Verdient ein Arzt mehr, wird der Mehrbetrag nicht mit Arbeitslosenversicherungsbeiträgen belastet. Bei einem Beitragssatz von 2,6 Prozent (je 1,3 Prozent für AN und AG) und der BBG-Deckelung beträgt der maximale monatliche Arbeitnehmeranteil ca. 98 Euro. Selbstständige Ärzte sind generell nicht pflichtversichert und zahlen keine Beiträge.

Abgrenzung

Die BBG der Arbeitslosenversicherung ist identisch mit der der Rentenversicherung und damit von der (niedrigeren) BBG der gesetzlichen Krankenversicherung zu unterscheiden, die eine eigene Grenze hat. Außerdem ist die BBG von der Versicherungspflichtgrenze (JAEG) in der Krankenversicherung abzugrenzen, die bestimmt, ob jemand GKV-pflichtversichert ist oder in die PKV wechseln darf.

Beispiel

Ein leitender Oberarzt verdient 9.500 Euro monatlich. Sein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird jedoch nur auf Basis der BBG von 7.550 Euro berechnet; die 1,3-Prozent-Arbeitnehmerquote ergibt 98 Euro monatlich – nicht 124 Euro auf Basis seines tatsächlichen Gehalts. Ärzteversichert erläutert, wie die BBG die Gesamtbelastung durch Sozialversicherungsbeiträge beeinflusst.

Quellen

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