Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze, bis zu der das Bruttoeinkommen für die Berechnung von GKV-Beiträgen herangezogen wird, und liegt 2026 für die gesetzliche Krankenversicherung bei 5.512,50 Euro monatlich.

Was bedeutet das genau?

Einkommen oberhalb der BBG wird für GKV-Beiträge nicht berücksichtigt: Ein Arzt mit 8.000 Euro Monatseinkommen zahlt denselben GKV-Höchstbeitrag wie jemand mit 5.512,50 Euro. Die BBG wird jährlich angepasst und ist eng mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verknüpft, die festlegt, ab welchem Einkommen ein Wechsel in die PKV möglich ist. 2026 liegt die JAEG bei 66.150 Euro jährlich.

Bedeutung für Ärzte

Für angestellte Ärzte ist die BBG der Schlüsselwert für die PKV-Wechseloption: Wer dauerhaft über der JAEG verdient, kann in die PKV wechseln und zahlt dann einkommensunabhängige Risikoprämien statt einkommensbasierter GKV-Beiträge. Da Ärzte oft bereits als Assistenzärzte über der JAEG liegen, ist die BBG für die PKV-Entscheidung im frühen Berufsleben relevant.

Abgrenzung

Die BBG in der Krankenversicherung unterscheidet sich von der BBG in der Rentenversicherung: Letztere liegt mit 7.450 Euro monatlich deutlich höher und betrifft die Pflichtversicherungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Praxisbeispiel

Eine Ärztin in der Assistenzarztzeit verdient 5.800 Euro brutto. Damit liegt sie über der GKV-BBG und zahlt den Höchstbeitrag. Gleichzeitig liegt sie über der JAEG, sodass sie das Recht hat, in die PKV zu wechseln und eine einkommensunabhängige Prämie zu zahlen.

Ärzteversichert berät Ärzte beim Übergang von der GKV in die PKV und berechnet, ab welchem Einkommensniveau der PKV-Wechsel langfristig vorteilhafter ist.

Quellen: §223 SGB V, Sozialgesetzbuch 2026; GKV-Spitzenverband, Rechengrößen 2026; PKV-Verband, Wechselstatistik 2025.

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