Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung ist der jährliche Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem GKV-Beiträge berechnet werden. Sie entspricht gleichzeitig der Versicherungspflichtgrenze (JAEG): Wer dauerhaft mehr verdient, kann in die PKV wechseln.
Bedeutung für Ärzte
2024 liegt die BBG der GKV bei 62.100 Euro jährlich (5.175 Euro monatlich). Für angestellte Ärzte, die diesen Betrag dauerhaft überschreiten, eröffnet sich die Möglichkeit des PKV-Wechsels. GKV-Mitglieder, die weniger verdienen, zahlen Beiträge auf ihr tatsächliches Einkommen bis zur BBG; der GKV-Beitragssatz von 14,6 Prozent plus kassenindividueller Zusatzbeitrag ergibt 2024 maximal ca. 913 Euro monatlich als Arbeitnehmeranteil. Ärzte in der Facharztweiterbildung mit Einstiegsgehältern um 4.000 Euro liegen unter der BBG und sind GKV-pflichtig, sofern sie nicht befreit sind.
Abgrenzung
Die BBG-KV ist von der BBG der Renten- und Arbeitslosenversicherung zu unterscheiden, die 2024 deutlich höher liegt (7.550 Euro monatlich). Außerdem ist die BBG von der Versicherungspflichtgrenze formal unterschiedlich, obwohl beide numerisch identisch sind: Die BBG betrifft die Beitragshöhe; die JAEG betrifft die Versicherungspflicht.
Beispiel
Eine Ärztin in einer MVZ-Anstellung verdient 5.500 Euro monatlich. Da ihr Gehalt dauerhaft über der BBG-KV liegt, ist sie von der GKV-Pflichtversicherung befreit und kann PKV wählen. Ihr GKV-Beitrag wäre bei Verbleib in der GKV ca. 910 Euro monatlich; ihr PKV-Tarif beginnt bei 380 Euro. Ärzteversichert vergleicht die Gesamtkosten und Leistungen beider Optionen.
Quellen
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