Beitragsfreistellung bezeichnet die aktive Entscheidung eines Versicherungsnehmers, weitere Prämienzahlungen für einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag einzustellen, ohne den Vertrag zu kündigen. Der Vertrag läuft weiter, aber mit einem reduzierten Leistungsanspruch, der dem bisher angesparten Deckungskapital entspricht.

Bedeutung für Ärzte

Ärzte in finanziellen Engpässen, während langer Krankheit oder in der Elternzeit erwägen bisweilen, ihre Altersvorsorge beitragsfrei zu stellen. Dies ist meist möglich, wenn bereits ein Mindestrückkaufswert angesammelt wurde. Die reduzierte Versicherungsleistung kann erheblich sein: Wer nach 5 Jahren beitragsfrei stellt, erhält am Ende nur noch einen Bruchteil der ursprünglichen Rentengarantie. Für BU-Zusatzversicherungen ist die Beitragsfreistellung besonders kritisch, da diese dann oft ebenfalls beitragsfrei gestellt werden und der BU-Schutz entfällt. Alternativen zur vollständigen Beitragsfreistellung sind Stundung, Teilfreistellung oder die PKV-Anwartschaft.

Abgrenzung

Beitragsfreistellung ist von der Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit zu unterscheiden: Letztere erfolgt automatisch durch den Versicherer im Leistungsfall; die Beitragsfreistellung ist eine aktive Entscheidung des Versicherungsnehmers. Außerdem ist sie nicht identisch mit einer Kündigung, bei der der Vertrag beendet wird und der Rückkaufswert ausgezahlt wird.

Beispiel

Eine Ärztin geht in Elternzeit und reduziert ihre Ausgaben. Statt ihre Rürup-Rentenversicherung zu kündigen (mit erheblichen Verlusten), stellt sie den Vertrag beitragsfrei; die angesammelten Anteile bleiben erhalten. Nach Ende der Elternzeit nimmt sie die Beitragszahlung wieder auf. Ärzteversichert berät, ob Beitragsfreistellung oder alternative Finanzierungsoptionen sinnvoller sind.

Quellen

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