Beitragsherkunft (AN/AG) bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Aufteilung der Beiträge zur Sozialversicherung zwischen Arbeitnehmer (AN) und Arbeitgeber (AG). In der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung trägt grundsätzlich jede Seite die Hälfte des jeweiligen Beitragssatzes; der Arbeitgeber führt den Gesamtbeitrag an die Einzugsstelle ab.

Bedeutung für Ärzte

Für angestellte Ärzte in Kliniken oder MVZ ist die Beitragsherkunft Teil der monatlichen Gehaltsabrechnung: Der Arbeitnehmeranteil wird vom Bruttogehalt einbehalten, der Arbeitgeberanteil kommt zusätzlich zum Bruttogehalt hinzu und stellt damit einen indirekten Vergütungsbestandteil dar. Bei einem Bruttoverdienst von 7.000 Euro monatlich und GKV-Pflichtversicherung beträgt der AG-Anteil zur Krankenversicherung rund 7,3 Prozent (ca. 511 Euro), zur Rentenversicherung 9,3 Prozent (ca. 651 Euro), zur Pflegeversicherung 1,7 Prozent sowie zur Arbeitslosenversicherung 1,3 Prozent. Ärzte, die ins Versorgungswerk einzahlen statt in die gesetzliche Rentenversicherung, erhalten den AG-Anteil nach § 172a SGB VI ebenfalls vom Arbeitgeber. Für selbstständige niedergelassene Ärzte entfällt die AG-Seite; sie tragen alle Beiträge allein, soweit sie sozialversicherungspflichtig sind.

Abgrenzung

Die Beitragsherkunft ist von der Beitragslast zu unterscheiden, die beschreibt, welche wirtschaftliche Gesamtbelastung durch Sozialversicherungsbeiträge entsteht. Außerdem ist der Arbeitgeberanteil zur PKV (§ 257 SGB V) nicht identisch mit dem AN/AG-Splitting, da er ein Zuschuss und kein Pflichtanteil ist.

Beispiel

Eine Ärztin in der Weiterbildung verdient 4.500 Euro brutto. Ihr Arbeitgeber führt insgesamt rund 2.100 Euro Sozialversicherungsbeiträge ab, davon ca. 1.050 Euro als Arbeitgeberanteil. Auf der Lohnabrechnung erscheint nur der AN-Anteil als Abzug; der AG-Anteil erhöht die Lohnkosten für den Arbeitgeber. Ärzteversichert erläutert, wie die Gesamtbelastung durch Sozialversicherung bei unterschiedlichen Vertragsgestaltungen aussieht.

Quellen

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