Der Beitragsnachweis in der Sozialversicherung ist das monatliche Meldedokument, mit dem ein Arbeitgeber der zuständigen Einzugsstelle (Krankenkasse) die Summe der für den jeweiligen Abrechnungsmonat zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge mitteilt. Er wird elektronisch über zugelassene Entgeltabrechnungsprogramme oder das sv.net übermittelt und bildet die Grundlage für die Beitragsabführung.
Bedeutung für Ärzte
Für niedergelassene Ärzte als Arbeitgeber von MFA, Auszubildenden und weiteren Mitarbeitern ist die fristgerechte Einreichung des Beitragsnachweises Pflicht. Der Nachweis muss spätestens zwei Arbeitstage vor dem drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorliegen; die Beiträge selbst sind am drittletzten Bankarbeitstag fällig. Fehler im Beitragsnachweis (z. B. falsche Beitragssätze, nicht berücksichtigte Sonderzahlungen) führen zu Nachzahlungen und Säumniszuschlägen. Praxen mit externem Lohnbüro sollten sicherstellen, dass Gehaltsänderungen und Einmalzahlungen rechtzeitig gemeldet werden. Bei Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung werden Beitragsnachweise der letzten vier Jahre geprüft.
Abgrenzung
Der Beitragsnachweis ist von der Jahresmeldung und der Sofortmeldung zu unterscheiden: Die Jahresmeldung informiert über das gesamte beitragspflichtige Jahresentgelt eines Beschäftigten; die Sofortmeldung ist bei bestimmten Branchen ab dem ersten Arbeitstag erforderlich. Außerdem ist der Beitragsnachweis nicht identisch mit der Lohnsteuerbescheinigung, die gegenüber dem Finanzamt erfolgt.
Beispiel
Eine Hausarztpraxis mit fünf MFA übermittelt monatlich den Beitragsnachweis über ihre Abrechnungssoftware. Im November kommt ein Weihnachtsgeld hinzu; die Praxis passt den Nachweis entsprechend an und führt die erhöhten Beiträge fristgerecht ab. Ärzteversichert berät Praxisinhaber zu den sozialversicherungsrechtlichen Pflichten als Arbeitgeber.
Quellen
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