Die Beitragsrückerstattung (BRE) in der privaten Krankenversicherung ist eine Leistung des Versicherers an den Versicherungsnehmer, wenn dieser in einem Kalenderjahr keine oder nur geringe Versicherungsleistungen in Anspruch genommen hat. Sie wird als Prozentsatz des Jahresbeitrags oder als fixer Monatsbeitragsbetrag gewährt und soll einen Anreiz zur eigenverantwortlichen Kostenkontrolle schaffen.
Bedeutung für Ärzte
PKV-versicherte Ärzte mit guter Gesundheit können durch konsequent leistungsfreie Jahre erhebliche Rückerstattungen erzielen. Übliche Tarife erstatten nach einem leistungsfreien Jahr einen Monatsbeitrag, nach zwei Jahren zwei Monatsbeiträge, nach drei oder mehr Jahren bis zu drei oder vier Monatsbeiträge. Bei einem monatlichen Beitrag von 500 Euro entspricht eine dreimonatige Rückerstattung 1.500 Euro jährlich. Ärzte sollten jedoch die Schwellenwerte kennen: Wer eine Arztrechnung über 80 Euro einreicht, verliert die Rückerstattung für das gesamte Jahr. Es kann sinnvoll sein, kleine Rechnungen selbst zu bezahlen, um die BRE zu erhalten. Bei tariflichen Wechseln entfällt die BRE-Anwartschaft teilweise. Die BRE ist steuerlich als Minderung der Krankenversicherungsbeiträge zu behandeln.
Abgrenzung
Die PKV-Beitragsrückerstattung ist von der Selbstbehalt-Option (Deductible) zu unterscheiden, bei der ein fester Betrag je Jahr vom Versicherten selbst getragen wird und dafür der Beitrag dauerhaft niedriger ist. Außerdem ist sie nicht identisch mit der Beitragsrückerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung, die bei manchen GKV-Kassen als Bonus für Nichtinanspruchnahme existiert.
Beispiel
Eine niedergelassene Ärztin hat 2023 und 2024 keine PKV-Leistungen abgerufen. Im März 2025 erhält sie eine Rückerstattung von zwei Monatsbeiträgen (je 480 Euro) in Höhe von 960 Euro. Sie überlegt, ob sie eine kleine Zahnarztrechnung über 150 Euro selbst bezahlt, um die Rückerstattungsanwartschaft für 2025 zu erhalten. Ärzteversichert analysiert, welche Selbstzahlstrategie sich langfristig rechnet.
Quellen
- PKV-Verband
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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